Jnttlligciir-
für die Oberamts
Nagold, Freudenstadt, Nro. 47.
. A
Freitag,
Blatt
Bezirke
Horb und Herrenberg« 13 3 3.
14. Juni.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Nagold. Freudenstadt. Die Vorsteher derjenigen Orte, in welchen noch Schindeldächer vorhanden sind, werden in Folge höheren Auftrags angewiesen, da» wegen Reparation derselben bestehende Verbot und die Verpflichtung bei einer Abweichung davon um Dispensation vor allen Dingen zu bitten, nachdrücklich einzuschärsen.
Den t2. Juni iLzz.
K. Oberamter.
Oberamt Horb.
Horb. ES ist in den abgewichenen Zähren sämtlichen GemeindeVorstehern schon zweimal ausgegeben worden, die Getraide- Maaße nach der Maaßordnung vom zo. Nov. rgo 6 anzuschaffen, sie einzuführen, und darüber zu wachen, daß kein anderes Maat mehr gebraucht werden dürfe. Gleichwohl wird nach einem Erlasse der K. Kreißregie- rung in der Regel da« alte Maas angewcn- det, und somit da» Gesetz umgangen.
C« erhalten daher die sämtlichen Schult- heißenämter den Auftrag:
r) inner - Wochen sich urkundlich auSzu» weisen, daß in ihrer Gemeinde die Nor» malmaaße vorhanden sind;
2) in eben dieser Zeit das Personale der beeidigten P,echter anzuzeigen, und
z) wenn diese beiden Punkte berrchtigt sind, in ihren Bezirken bekannt zu machen, daß Jeder, der sich im Verkehr eines an» dcrn als dcS NormalmaaßcS bedient, zur Strafe gezogen werden müße, worüber ebensall» Urkunden einzusendcn sind.
Den ü. Juni iLzz.
K. Oberamt.
Horb. sBckanntmachung.^ Nach best, höhen Erlaß der K. Kreißregicrung vom 2g. v. M. sind die Taggelder der Urkunds- Personen von Anwohnung bei dem LandeS- VermeffungSPublikationsGeschäst durch Ge» meinderath». und BürgerausschußBeschlüffe festzuseßen.
Diese» wird den Ortevorstehern zur Nachachtung mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß genau zu bemerken ist» wie viel Taggeld innerhalb, und wie viel außerhalb der OrtSmarkung bewilligt wird; sofort sind dann die dießfalls gefaßten Beschlüsse hier»