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niß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nlchterscheinenden ange­nommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei­getreten.

Den 20 . Mai 1833.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Rexingen, Oberamrs Horb. sSchuldenLiquidation.j Ueber das Ver­mögen des Hirsch Bernheimer Han­delsjuden von Rexingen, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur Schul­denliquidation Tagfarth auf

Freitag den 28 . Juni 1.853 bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermö­gen machen wollen, werden hiermit vor­geladen, bei dieser Verhandlung Mor­gens 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Re­xingen persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vor­zugsrechte gründen in der Urschrift vor­zulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird in Folge ober­amtsgerichtlichen Beschlußes vom ^ ^ 2 ^-

12. Ap-Il

l. I. im Fall eines Vergleichs so wie

in Hinsicht auf Genehmigung des Ver­kaufs der Liegenscha.ten angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ih­rer Kategorie beitreten.

Die nicht angezeigten Forderungen werden in der ersten Sitzung des K. Oberamtsgerichts nach der Liquidations- Handlung durch PränusivBefcheid von der Masse ausgeschlossen.

Den 24 . Mai 1855.

K. Gerichtsnotariat, Bazlen.

Forstamt Wildberg.

Wildberg, s Akkord über Stein- beifuhr und Schlagen der Steine.j Zur Unterhaltung der Straße, welche durch Len Staatswald Buhler, Reviers Schön- bronn, gegen Martinsmoos rr. sich zieht, sind alljährlich 580 Roßlasten Steine erforderlich.

Ueber deren Beifuhr, daS Schlagen derselben, so wie über die Warthe der Straße wird in Folge höherer Weisung Samstag den 8 . Juni l. I.

Vormittags 9 Uhr

in hiesiger ForstamtsKanzlei ein Akkord auf Z Jahre abgeschlossen werden.

Es werden nun die hiezu lustbe­zeugende Personen mit dem Bemerken eingeladen, daß nur solche zu den Ver­handlungen zugelassen werden, die dem Forstamt als solid bekannt und sich, ehe dieselbe beginnen, mit obrigkeitlichen VermögensZeugnissen auszuweisen im Stande sind.

Den Zo. Mai 1855.

K. Forstamt.

Freuden stad t. sLiegenschaftsVer-