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niß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nlchterscheinenden angenommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 20 . Mai 1833.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Rexingen, Oberamrs Horb. sSchuldenLiquidation.j Ueber das Vermögen des Hirsch Bernheimer Handelsjuden von Rexingen, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur Schuldenliquidation Tagfarth auf
Freitag den 28 . Juni 1.853 bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Rexingen persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird in Folge oberamtsgerichtlichen Beschlußes vom ^ ^ 2 ^-
12. Ap-Il
l. I. im Fall eines Vergleichs so wie
in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenscha.ten angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden in der ersten Sitzung des K. Oberamtsgerichts nach der Liquidations- Handlung durch PränusivBefcheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 24 . Mai 1855.
K. Gerichtsnotariat, Bazlen.
Forstamt Wildberg.
Wildberg, s Akkord über Stein- beifuhr und Schlagen der Steine.j Zur Unterhaltung der Straße, welche durch Len Staatswald Buhler, Reviers Schön- bronn, gegen Martinsmoos rr. sich zieht, sind alljährlich 580 Roßlasten Steine erforderlich.
Ueber deren Beifuhr, daS Schlagen derselben, so wie über die Warthe der Straße wird in Folge höherer Weisung Samstag den 8 . Juni l. I.
Vormittags 9 Uhr
in hiesiger ForstamtsKanzlei ein Akkord auf Z Jahre abgeschlossen werden.
Es werden nun die hiezu lustbezeugende Personen mit dem Bemerken eingeladen, daß nur solche zu den Verhandlungen zugelassen werden, die dem Forstamt als solid bekannt und sich, ehe dieselbe beginnen, mit obrigkeitlichen VermögensZeugnissen auszuweisen im Stande sind.
Den Zo. Mai 1855.
K. Forstamt.
Freuden stad t. sLiegenschaftsVer-