IntclliMz-
für die ObcramtS-
Nagold, Freudenstadt, Nro. 44-
Dierrssag
Blatt
Bezirke
Horb und Herrenberg« 13 3 3.
4. Juni.
Mit Allerhöchster Genehmigung..
Im Verlag der F. W. Vtscher' schen Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen M- ztrks - Behörden.
Obcramt Nagold.
Nagold, Ueberberg. Am Donnerstag den 6. d. M- gegen Mittag wird im Wirthshause zum Ochsen die Her,ieUung von 6 Dohlen und einer kleinen Brücke, in Akkord gegeben. Geschickte Maurermeister werden daher eingcladen, sich der der dicßsall- sigen AbstreichsVerhanolung cinzusinden. Die UcberschlagSsumme belauft sich aus 2Zv st.
Den §. Juni igzZ.
K- Lberamt.
Freudenstadt. Mn Rücksicht auf §. 2 der Verfügung vom z. Dec. Iöz2 (Reg.Bl. S. 47g) werden die Schultheißcn- ämter angewiesen, binnen F Tagen hierher anzuzeigen, wie groß die Zahl der zu dem ^ Steuerverband ihrer Gemeinden gehörigen * Grundstücke nach ungefährer Berechnung sein möge.
Den 50. Mai igzz.
K. Oberamtsgericht, und Oberamt, Kübel. Friz.
Oberamtsgertcht Fceudenftadt.
Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen- Johannes Wörner, gewesenen Schwanenwnkh zu Freudeustadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldcnLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche
Donnerstag der 4. Juli d. I.
! festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche aus irgend einem RechtsGrsinde, Ansprüche au diese Ga nt- masse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschnldners,
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus dahier entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations-Handlung auszusprechendes Erkennt-