IntclliMz-

für die ObcramtS-

Nagold, Freudenstadt, Nro. 44-

Dierrssag

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg« 13 3 3.

4. Juni.

Mit Allerhöchster Genehmigung..

Im Verlag der F. W. Vtscher' schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen M- ztrks - Behörden.

Obcramt Nagold.

Nagold, Ueberberg. Am Donner­stag den 6. d. M- gegen Mittag wird im Wirthshause zum Ochsen die Her,ieUung von 6 Dohlen und einer kleinen Brücke, in Ak­kord gegeben. Geschickte Maurermeister wer­den daher eingcladen, sich der der dicßsall- sigen AbstreichsVerhanolung cinzusinden. Die UcberschlagSsumme belauft sich aus 2Zv st.

Den §. Juni igzZ.

K- Lberamt.

Freudenstadt. Mn Rücksicht auf §. 2 der Verfügung vom z. Dec. Iöz2 (Reg.Bl. S. 47g) werden die Schultheißcn- ämter angewiesen, binnen F Tagen hierher anzuzeigen, wie groß die Zahl der zu dem ^ Steuerverband ihrer Gemeinden gehörigen * Grundstücke nach ungefährer Berechnung sein möge.

Den 50. Mai igzz.

K. Oberamtsgericht, und Oberamt, Kübel. Friz.

Oberamtsgertcht Fceudenftadt.

Freudenstadt. sSchuldenLiqui- dation.j Gegen- Johannes Wörner, ge­wesenen Schwanenwnkh zu Freudeustadt ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldcnLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche

Donnerstag der 4. Juli d. I.

! festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche aus irgend einem RechtsGrsinde, Ansprüche au diese Ga nt- masse zu machen haben, so wie die Bür­gen des Gemeinschnldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquida­tions-Handlung auszusprechendes Erkennt-