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Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche Donnerstag der 4. Juli d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, weiche aus irgend einem RechtsGrunde, Ansprüche an diese Gant­masse zu machen haben, sowie die Bür­gen des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus dahier entweder per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthnn haben. Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquida- tionsHandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden ange­nommen werden, sie seyen rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MaffeObjckte, sowie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger bei­getreten.

Den 20. Mai 18ZZ.

K. Oberamtsgericht, - Kübel.

H alltvangen, Gerichtsbezirks Freudenstadt, s SchuldenLiquidation. j Gegen die Verlassenschaft des weil. jg. Martin Schmelzle, gewesenen Taglöh­ners in Hallwangen, ist der Gant rechts­kräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVcrsuche

Samstag der t 5 . Juni d, I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts-

Grunde, Ansprüche an diese Gant- maffe zu machen haben, so wie die Bür- , gen des Gemeinschnldncrs,

: Morgens 8 Uhr

! in dem Wirthshause zum Löwen in

- Hallwangen entweder persönlich oder durch ? gehörig Bevollmächtigte, oder durch schrift- j liehe Recesse ihre Forderungen rechtsge- s nügend darzuthun haben.

z Diejenigen, welche ihre Rechte nicht j zur Zeit gewahrt haben, werden durch ; ein in der nächsten Gerichtssizung nach i der LiquidationsHandlung auszusprecheu- l des Erkenntniß von der Masse ausge- ' schlossen. Auch wird von den Nicht-

- erscheinenden angenommen werden, sie i seyen rücksichtlich eines Vergleichs der

- Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzug- s ten, und in Betreff des Verkaufs der ? MasseOvjekte, so wie der Wahl des ? Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher ' erscheinenden Gläubiger beigctretsn.

Freudenstadt de» 14. Mai i,8Z§.

K. ObcramtSgericht, Knbe l.

Grömbach, Gericktsbezirks Frcu- denstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen den ledigen Maurer, Johannes Kirn von Grömbach, ist der Gant rechtskcäf- ' tig erkannt und zu Vornahmeder Schul­denLiquidation in Verbindung mit ei» nem VergleichöVersuche

Montag der 17. Juni d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts- Grunde, Ansprüche an diese Gantmasse H zu machen haben, so wie die Bürgen ? des Gemeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

^ in dem Wirthshaus zum Hirsch in Gröm«