aufgefordert, dieselbe innerhalb Zo Ta» gen bei Unterzeichneter Stelle anzuzeigen, widrigenfalls sie sich die daraus entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben haben.
Den 17- Mai i853.
Für den Gemeinderath, Schultheiß Baur.
Haßlach, Oberamts Herrenberg. ^Auswanderung.^ Ioh. Georg Däuble, Bürger von hier, wandert mit Familie nach Nordamerika aus, und hat Abraham Hirth, Gemeinderath, zum gesetzlichen Bürgen ausgestellt. Wer noch eine Forderung oder sonstige Ansprüche an denselben zu machen hat, wird hiemit aufgefordert, solche innerhalb Zo Tagen der Unterzeichneten Stelle anzuzeigen, widrigenfalls dieselben unberücksichtiget bleiben.
Den 17 . Mai i8Z3.
Schultheiß Ulm er.
Bö sin gen, Oberamts Nagold. sAuswanderung j Jakob Ehnis, Maurermeister von Besingen, wandert mit Fannie nach Nordamerika aus, und .hat Amtsbott Ehnis von Warth zum gesetzlichen Bürgen gestellt. Es werden Alle, welche eine Forderung an ihn zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche binnen 15 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden, widrigenfalls sie unberücksichtigt bleiben.
Den i5. Mai 1833.
Schultheißenamt.
Igelsberg, Oberamts Freudenstadt. ^Auswanderung.^ Daniel Gaiser wird eine Reise nach Nordamerika antreten, es werden daher Alle, die Forderungen und Ansprüche an ihn zu machen haben,
aufgefordcrt, solche in möglichster Bälde bei der Unterzeichneten Stelle vorzulegen und gültig zu machen.
Den iZ. Mai 1833-
Schultheißenamt.
Bösingen, Oberamts Nagold. sAuswanderung.j Johann GeorgStükel, Weber von Besingen^ wandert mit Familie nach Nordamerika aus, und hat Conrad Weingärtner von Hirschau zum gesetzlichen Bürgen gestellt. Es werden nun Alle, welche irgend eine Forderung an ihn zu machen haben, hiemit aufgefor. dert, sie innerhalb 15 Tagen geltend zu machen, widrigenfalls sie nach Verfluß dieser Zeit unberücksichtigt bleiben.
Den 15. Mai 1,853.
Schultheißenamt.
Egenhausen, Oberamts Nagold. ^Auswanderung.^ Ioh. Martin Hauer, Maurermeister dahier, wandert nach Nordamerika aus, und hat zum gesetzlichen Bürgen Ioh. Martin Walz, Gemeinderath dahier ausgestellt, es werden diejenige, die eine Forderung, oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen haben, aufgefordert, dieselbe innerhalb 15 Tagen bei Unterzeichneter Stelle anzumelden, widrigenfalls dieselbe unberücksichtigt bleiben.
Den 15. Mai i853-
Schultheißenamt
,, Baur.
Außeramtliche Gegenstaude.
Altenstaig. Unterzeichneter sieht sich veranlaßt, einem geehrten Publikum, namentlich den armen Auswanderern, bekannt zu machen und sie zu warnen