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frist Bürgschaft geleistet: Joseph Hor­nung von Gündringen.

Den i5. Mai 1833.

Stadtschultheißenamt,

Niaier.

Altenstaig, Stadt. sHolzVcr- kauf.j Unter den bekannten Bedingun­gen verkauft die Stadt

Freitag den Zt. Mai d. I.

Morgens Z Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus im öffentli­chen Aufstreich:

Aus dem Haagwald:

400 Stamm Langholz und 150 Stuck Sägklrtz.

Aus dem Enzwald:

115 Stück Sägklötz und 12 Stamm Bauholz, sämmtlich von Scheidholz.

Hiezu werden die Liebhaber mit dem Bemerken Ungeladen, daß denselben der städtische Forsiwarth Walz vor dem Ver­kauf auf Verlangen die erforderliche Auskunft ertheilen wird.

Den 15. Mai 1835.

Stadtschultheißenamt,

Speidel.

Wildberg. sWarnuug.j Da der jung Ernst Wolfs, Buchbinder von hier, fortfährt Schulden zu contrahiren, sein VermögensStand und Einkommen aber von der Art ist, daß durchaus keine Rechtshülfe geleistet werden kann, so wird in Folge oberamtsgerichtlicher Er­mächtigung, das Publikum hiedurch ge­warnt, demselben weiter etwas anzuborgen.

Den 17 . Mai 1833-

Aus Auftrag des Stadtraths, Stadtschultheiß Reiser,

Salzstetten, Oberamts Horb. sGlänbigerVorladung.fj Der gewesene Soldat Johannes Dettling von Salz- stetten, welcher nichts als sein Miiitair- Einstandsgeld besitzt, ist darauf so viel schuldig, daß solches zu vollständiger Be­friedigung seiner bis jetzt bekannten Gläu- biger nicht hinreicht.

Im Auftrag des K. Oberamtsge­richts werden daher sämmtliche Gläu­biger desselben hiemit aufgefordert, am Montag den 17 . Juni l. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhanö in Horb entweder in Person oder durch gehörig Bevollmäch­tigte zu erscheinen, ihre Ansprüche voll­gültig nachzuweisen, und, da voraussicht­lich ein NachlaßVcrgleich zu Stande kommt, ihren ForderungsBetreff sogleich in Empfang zu nehmen.

Von denjenigen, w-lche etwa bloS schriftlich liquidiren, wird, nach oberamtS- gerichtiichcm Ausspruch angenommen, sie treten im Falle eincö Vergleichs der Mehr­heit der Gläubiger ihrer Kathegorie bei, diejenigen aber, welche ihre Forderungen gar nicht anmelden, haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn sie bei Vertheilung dieses Einstandgeldes nicht berücksichtigt werden.

Den 13. Mai 1835.

K. Gerichtsnotariat, B a z l e n.

Egenhausen, Oberamts Nagold. Carl Stoll, hiesiger Chausseewirth, hat sich heimlich von seiner Familie entfernt, und ist nach sichern Nachrichten nach Nordamerika. Es werden deßhalb die­jenige, die eine Forderung oder sonstige Ansprüche an ihn zu machen haben,