Bezirke
für die Oberamts
Horb und Herrenberg ^ 1 3 3 3.
Nagold, Freudenstadt, N r o. 36.
7. Mai.
Dienstag,
WML
Mit ANcrhöchsier Genehmigung.
Im Verlag der F. 26. Vischer'schen Buchdruckerer.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Frutenhof, Gerichtsbezirks Freudenstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Jakob Kugler, Zimmermann in Frutenhof, Schultheißcnamts Grünthal ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der Schuldenliquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche Dienstag der 4. Juni d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr indem Wirthshaus zum Hirsch in Grünthal entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Recesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche, ihre Rechte nicht
zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird vo,r den Nichtcrscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen glcichbevorzugtcn, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklä» rung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 22. April 1800.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Oberbrändi, Gerichtsbez irks Freu- denstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Johannes Fink, Schmidt in Oberbrändi, Schultheißerei Wittendorf, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVer- suche Donnerstag der 3 o. Mai d. I.