Bezirke

für die Oberamts

Horb und Herrenberg ^ 1 3 3 3.

Nagold, Freudenstadt, N r o. 36.

7. Mai.

Dienstag,

WML

Mit ANcrhöchsier Genehmigung.

Im Verlag der F. 26. Vischer'schen Buchdruckerer.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Frutenhof, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sSchuldenLiquidation.j Gegen Jakob Kugler, Zimmermann in Fruten­hof, Schultheißcnamts Grünthal ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vor­nahme der Schuldenliquidation in Ver­bindung mit einem VergleichsVersuche Dienstag der 4. Juni d. I. festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechts­grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners Morgens 8 Uhr indem Wirthshaus zum Hirsch in Grün­thal entweder persönlich oder durch ge­hörig Bevollmächtigte, oder durch schrift­liche Recesse ihre Forderungen rechtsge­nügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche, ihre Rechte nicht

zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen. Auch wird vo,r den Nichtcrscheinenden ange­nommen werden, sie seien rücksichtlich ei­nes Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen glcichbevorzugtcn, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklä» rung sämmtlicher erscheinenden Gläubi­ger beigetreten.

Den 22. April 1800.

K. Oberamtsgericht,

Kübel.

Oberbrändi, Gerichtsbez irks Freu- denstadt. sSchuldenLiquidation.j Ge­gen Johannes Fink, Schmidt in Ober­brändi, Schultheißerei Wittendorf, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldenLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVer- suche Donnerstag der 3 o. Mai d. I.