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festgesetzt worden, an welchem Tag alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners, Morgens 9 Uhr in dem untern Wirthshaus zu Wittendorf entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Receffe ihre Forderungen rechtsge- nügcnd darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung ausznsprcchendes Erkenntniß von der Maste ausgeschlossen. Auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjekte, so wie der Wahl des Gütcrpflegers der Erklärung sämmt- licher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Den 22 . April 1833.
K. Oberamtsgericht,
Kübel.
Thumlingen, Gerichtsbezirks Frcudenstadt. ^Schulden - Liquidation.j Gegen ^Christian Schmid, Schmidt in Thumlingen ist der Gannt rechtskräftig erkannt, und zu Vornahme der Schul- denLiquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche,
Donnerstag der 23. Mai d. I. festgesetzt worden, an welchem Tage alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, Ansprüche an diese Gantmaste zu machen haben, so wie die Bürgen des Gemeinschuldners
Morgens 9 Uhr
in dem Wirthshause zum Ochsen da
selbst entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder durch schriftliche Rccesse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein unmittelbar nach der Liquidations- Handlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen, auch wird von den Nichterscheinenden angenommen werden, sie seien rücksichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasteObjekte, so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.
Freudenstabt den t5. April 1853.
K. Oberamtsgcricht, Kübe l.
Altenstaig Stadt. Es hat hier der Unfug eingerissen, daß fremde Bäcker an hiesigen Iahrmälkten mit ihrem Brod hausiren, und dieß sogar in solchen Wirthshäusern, wo der Wirth selbst Beck ist. Die verehrlichen Ortsvorstände werden deßhalb ersucht, den Bäckern in ihren Orten zu eröffnen, daß wer sich dieses Vergehens noch einmal schuldig mache, mit der, auf das unerlaubte Hausiren gesetzten Lcgalstrafe unuachsichtlich werde belegt werden.
Den 1 . Mai t83Z.
. Stadtschultheißenamt,
S peidel.
Freuden stadt. sAufruf an die Gläubiger des DavidKächele, Stricker.^ Die Gläubiger des David Kächele, Strickers dahier werden aufgefordert, ihre Forderungen binnen L5 Tagen mündlich