auf dem hiesigen Rathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Nachlaß- Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh- ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch einach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkenut- von der gegenwärtigen Masse aus­geschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 2. Merz 1855 .

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Jgelsberg, Oberamts Freuden­stadt. sLiegenschaftsVerkauf.j Aus der Verlassenschaft des weil. Adam Seid, gewesenen Hofdamen, wird die Liegen­schaft bestehend in den erforderlichen Wohn- und WirthschaftsGcbäuden, an einer Säg- und Oehlmühle, und >/,§ an einer weitern Sägmühle, ungefähr 12 Morgen Wiesen und Gärten, 22 Morgen Aeckern, und 74 Morgen Wald und Streueplätzen am

Montag den 25 . dieß Vormittags 10 Uhr im Ganzen oder stückweise unter an­nehmlichen Bedingungen an den Meist­bietenden verkauft, wozu die Liebhaber mit hier bekannten .tüchtigen Bürgen oder obrigkeitlichen VermögensZeugniffen versehen, in das Wirthshaus zur Sonne

eingeladen werden.

Den 4. Merz 1855 .

K. Gerichtsnotanat

und

Waisengericht.

Gesehen:

Gen'chtsnotar, Kanzleirath Klumpp.

Wildberg. sMarktstände- Verpachtung.j Die hiesigen Krä- merMarktstände werden am 25 . Merz l. I. Mittags 2 Uhr, und die Schu­sterstände rc. am 25 . desselben Monats als am Markttag selbst, Morgens 8 Uhr wieder auf mehrere Jahre, und zwar mit einer durchgängigen Verän­derung der bisher bestandenen Plätze verpachtet werden; was die Löblichen Ortsvorstände ihren amtsangehörigen-Han- delsleuten gef. eröffnen lassen wollen.

Den 11. Merz 18ZZ.

. Stadtschultheißenamt.

Haiterbach. sGläubigerAufruf.j Um dem Schuldenstand des Jg. Gottfried Brezing, Kübler,

Johann Georg Mast, Bierwirth, und Martin Sauer, Bierwirth, sämtlich von hier, kennen zu lernen, wer­den alle diejenige Personen, die eins Forderung an diese zu machen, oder denen sie Bürgschaft geleistet haben, aufgefordert, ihre Ansprüche bei diessei­tigem Stadtrath binnen Zo Tagen gel­tend zu machen, widrigenfalls sie sich die etwaige Nachtheile ihrer Versäum- niß selbst zuzuschreiben haben.

Den 26. Febr. 1855.

Stadtrath.

Rexingen, Oberamts Horb. sLie- genschaftsVerkauf.jPulverFabrikantJoh.