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Freitag den 291011 l. Mts.

Vormittags 9 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Nachlaß- Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich,"noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh­ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GsrichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Masse aus­geschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben. -

Den 2. Merz 18ZA.

K. Overamtsgericht, W e i n l a n d.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Ganntdes Jung Jakob Friedrich Baldenhofer, Tuchma­chers dahier, werden Alle, welche For­derungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Kemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechts dafür am

Donnerstag den 28. Merz d. I.

Vormittags 9 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus auszufüh. reu, und sich zugleich über einen Borg­oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, nach vor oder an obiger Tag«

fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GcrichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitrcten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 26. Kebr. 18.Z2.

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Freud enstadr. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des Gottfried Wurster, Webers von Pfalz« grafenweiler, werden Alle, welche For­derungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRcchte dafür am

Mittwoch den 27. Merz d. I.

. Vormittags 9 Uhr auf dem dortigen Rathhaus auszufüh- ren, und sich zugleich über einen Borg­oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten , noch vor oder an obiger Tag­fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GcrichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- uiß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche