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Freitag den 291011 l. Mts.
Vormittags 9 Uhr
auf dem hiesigen Rathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Nachlaß- Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich,"noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GsrichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben. -
Den 2. Merz 18ZA.
K. Overamtsgericht, W e i n l a n d.
Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Ganntdes Jung Jakob Friedrich Baldenhofer, Tuchmachers dahier, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Kemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechts dafür am
Donnerstag den 28. Merz d. I.
Vormittags 9 Uhr
auf dem hiesigen Rathhaus auszufüh. reu, und sich zugleich über einen Borgoder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, nach vor oder an obiger Tag«
fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GcrichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitrcten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 26. Kebr. 18.Z2.
K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Freud enstadr. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Gottfried Wurster, Webers von Pfalz« grafenweiler, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRcchte dafür am
Mittwoch den 27. Merz d. I.
. Vormittags 9 Uhr auf dem dortigen Rathhaus auszufüh- ren, und sich zugleich über einen Borgoder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GcrichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- uiß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche