sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitretcn, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 26. Febr. 18 Z 3 .
K. Obcramtögericht,
Weinla n d.
Freudcnstadt. In der Schuldsache des Christian Wrisser, Müllers in Vaiersbronn, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für denselben verbürgt haben, hicmit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte da- für am
Donnerstag den »l. Merz d. I.
Vormittags 9 Uhr
auf dem 'Rathhaus daselbst auszuführen, und sich zugleich über einen Borgoder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GcrichtoAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liqui- dationsVerhandlung auszusprechendes Er- kenntniß von der gegenwärtigen Schuldmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 26. Febr. 1800.
K> Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Freudenstadt, In dem ober
amtsgerichtlich erkannten Gannt des Jakob Friedrich Heizmann, Webers in Gbttelfingcn werden Alle, welche Forde« rungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte dafür am
Dienstag den 26. Mer; d. I.
Vormittags 9 Uhr
in dem Wirthshause zur Traube daselbst auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern selche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidatiensVerhandlung auszusprechendes Erkenntuiß von der ge» genwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte Hahen.
Den 26. Febr. 1833 .
K. Oberamtsgerich W c i n l a n d.
Nagold. sBerichkigung.j Es hat sich das Gerücht verbreitet, als ob in Simmersfeld eine ansteckende Viehkrankheit herrsche. Da nun dieß in der That sich nicht so verhält, sondern nur einige wenige Stücke Vieh mit Lungenentzündung einer Krankheit die nicht zu den Ansteckenden gehört — behaftet waren, so wird dieß unter dem Anfügen