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tigten, noch vor oder an obiger Tag- fahrr in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon Lurch die GerichtsAkten er­wiesen sind, durch ein nach der Liqui- LationsVerhaudlungauszusprcchendes Cr- kenntniß von der gegenwärtigen Schuld- muffe ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 2§. Febr. i 83 o.

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Freuden stadt. In dem obcr- «mtsgerichtlich erkannten Ganut des Jakob Friedrich Heizmann, Webers ln Göttelßugen werden Alle, welche Forde­rungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner ver­bürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte da­für am

Dienstag den 26. Merz d. I.

Vormittags 9 Uhr

in dem Wirthshause zur Traube daselbst auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- odkr NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder per­sönlich, noch durch einen Bevollmächtig­ten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhandlung auszusprechendes Erkenntnlß von der ge­genwärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen. Von denjenigen Gläubigern, welche

sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärun« gen derer beitreten, welche mit ihnen glei­che Rechte haben.

Den 26. Febr. 18Z0.

K. OberamtSgerlcht,

W e i n l a n d.

Freudenstadt. s'Aufforderung.) Der von Johann Friedrich Haist, Schuh­macher auf dem Kniebis, gegen Johann Martin Trichtinger, Liudcnwirth in Baiersbronn, auf 170 fl. ausgestellte Pfandschein n-a. 1. Okt. 1827 wird vermißt.

Diejenigen nun, welche Ansprüche auf diesen Schein machen zu können glauben, werden anmit aufgefordert, solche innerhalb der Frist von Zo Tagen bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf die­ses Termins der Schein kraftlos erklärt werden wird.

Den 22. Febr. 18ZF.

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Jgelsberg, Oberamts Freuden­stadt. sLiegenschaftsVeskauf.j Aus der Verlassenschaft des weil. Adam Sei-, gewesenen Hofbauren, wird die Liegen­schaft bestehend in den erforderliche» Wohn- und WirthschaftsGebäuden, an einer Säg- und Oehlmühle und an einer weitern Sägmühle, ungefähr 12 Morgen Wiesen und Gärten, 22 Morgen Aeckern, und 74 Morgen Wal- und Streueplätzen am

Montag de« 2 5 . dieß Vormittags 10 Uhr im Ganzen oder stückweise unter an­nehmlichen Bedingungen an den Meist«