bietenden verkauft, wozu die Liebhaber mit hier bekannten tüchtigen Bürgen oder obrigkeitlichen VermögensZeugnissen versehen, in das Wirlhshaus zur Sonne ringeladen werden.
Den 4 . Merz 1833.
K. Gerichtsnotariat und
Waisengericht.
Gesehen:
Gerichtenotar, Kanzleirath K l u m p p.
Haiterbach. sGläubigerAufruf.j Um dem Schuldenstand des Jg. Gottfried Brezing, Kübler,
Johann Georg Mast, Bierwirth, und Martin Sauer, Bierwirth, sämtlich von hier, kennen zu lernen, werden alle diejenige Personen, die eine Forderung an diese zu machen, — oder denen sie Bürgschaft geleistet haben, aufgefordert, ihre Ansprüche bei diesseitigem Stadtrath binnen Zo Tagen geltend zu machen, widrigenfalls sie sich die etwaige Nachtheile ihrer Versäum- niß selbst zuzuschreiben haben.
Den 26 . Febr. 1.833,
Stadtrath.
Altheim, Oberamts Horb. sSchul- denLlquidation.j Ueber das Vermögen des jung Ignaz Nafz, Bauers in Altheim ist der Gant rechtskräftig erkannt, und^ zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf
Donnerstag den 2 t. Merz l. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen wachen wollen, werden hiermit vorgela- Len, bei dieser Verhandlung
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Altheim persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesses zu liquidiren und die Do, cumente worauf sich die Forderungen, sowie die etwaigen Vorzugsrechte gründen in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird zu Folge vber- amtsgerichtlichen Beschlusses vom 30. Jan. i833 im Fall eines Vergleichs sowie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläu-- biger ihrer Kategorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden in der nächsten auf die Ligen- dationsHandlnng folgenden Gerichtssitzung durch PräclnsivBescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 1 Z. Febr. i833.
K. Gerichtsnotariat,
Bazlen.
Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidatiön.j Ueber das Vermögen der Waldburga, Anton Kneisler, Maurers Wittwe in Salzstetten ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf
Mittwoch den 27 . Merz l. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit yorgela- den, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr