bietenden verkauft, wozu die Liebhaber mit hier bekannten tüchtigen Bürgen oder obrigkeitlichen VermögensZeugnissen versehen, in das Wirlhshaus zur Sonne ringeladen werden.

Den 4 . Merz 1833.

K. Gerichtsnotariat und

Waisengericht.

Gesehen:

Gerichtenotar, Kanzleirath K l u m p p.

Haiterbach. sGläubigerAufruf.j Um dem Schuldenstand des Jg. Gottfried Brezing, Kübler,

Johann Georg Mast, Bierwirth, und Martin Sauer, Bierwirth, sämtlich von hier, kennen zu lernen, wer­den alle diejenige Personen, die eine Forderung an diese zu machen, oder denen sie Bürgschaft geleistet haben, aufgefordert, ihre Ansprüche bei diessei­tigem Stadtrath binnen Zo Tagen gel­tend zu machen, widrigenfalls sie sich die etwaige Nachtheile ihrer Versäum- niß selbst zuzuschreiben haben.

Den 26 . Febr. 1.833,

Stadtrath.

Altheim, Oberamts Horb. sSchul- denLlquidation.j Ueber das Vermögen des jung Ignaz Nafz, Bauers in Alt­heim ist der Gant rechtskräftig erkannt, und^ zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf

Donnerstag den 2 t. Merz l. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche An­sprüche an das vorhandene Vermögen wachen wollen, werden hiermit vorgela- Len, bei dieser Verhandlung

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Altheim persön­lich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unter­liegt, durch Einreichung eines schriftli­chen Recesses zu liquidiren und die Do, cumente worauf sich die Forderungen, sowie die etwaigen Vorzugsrechte grün­den in der Urschrift vorzulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird zu Folge vber- amtsgerichtlichen Beschlusses vom 30. Jan. i833 im Fall eines Vergleichs sowie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenom­men, daß sie der Mehrzahl der Gläu-- biger ihrer Kategorie beitreten.

Die nicht angezeigten Forderungen werden in der nächsten auf die Ligen- dationsHandlnng folgenden Gerichtssi­tzung durch PräclnsivBescheid von der Masse ausgeschlossen.

Den 1 Z. Febr. i833.

K. Gerichtsnotariat,

Bazlen.

Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidatiön.j Ueber das Ver­mögen der Waldburga, Anton Kneisler, Maurers Wittwe in Salzstetten ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf

Mittwoch den 27 . Merz l. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche An­sprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit yorgela- den, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr