^ Freudenstadt. In dem ober- amtsgerichtlich erkannten Ganntdes Jung Jakob Friedrich Baldenhofer, Tuchmachers dahier, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, «der sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Donnerstag den 28. Merz d. 2 > Vormittags 9 Uhr
auf dem hiesigen RathhauS auSzufüh- ren, und sich zugleich über einen Borgoder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, nach vor oder an obiger Tag» fahrt in einem schriftlichen Vortrage susführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 26. Febr. 1833.
K. Oberamtsgericht, W einland.
Freudenstadt. In dem ober- amtSgerichtlich erkannten Gannt des Gottfried Wurster, Webers von Pfalz-, grafenweiler, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre
1 Ansprüche und deren VorzugsRechte dafür am
Mittwoch den 27. Merz d. I.
Vormittags 9 Uhr
auf dem dortigen Rathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder^ NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten , noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird» sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beilreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 26. Febr. 1833 .
K. Oberamtsgericht,
W e i n l a n d.
Freudenstadt. In der Schuldsache des Christian Weisser, Müllers in Baiersbronn, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für denselben verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte da, für am
Donnerstag den 2t. Merz d. I.
Vormittags 9 Uhr
auf dem Rathhaus daselbst auSzufüh- ren, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch-