für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt, Nro. 20.

Freitag,

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg. 13 3 3.

6. Merz

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'fcherr Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamt Horb.

Horb. Das Beschälen aus der Platte Horb wird Samstag den 9. Merz anfangcn, und das Eintreffen zum Probiren und Be­schälen hat stttsforl pünktlich Morgens um 6 und Abends um 4 Uhr zu geschehen, wie sich überhaupt diejenigen, welche die K. An­stalt benützen wollen , der bestehenden Ord­nung zu fügen haben.

Den 4> Merz rgz§.

K. Oberamt.

Oberamstgericht Fceudenstadt.

Freudenstadt. Um die Verlas- fenschaftsmasse des verstorbenen Tuchma­chers Georg Friedrich Braun von hier auseinandersetzen zu können, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemein­schuldner verbürgt haben, hiemit aufge­rufen; ihre Ansprüche und deren Vor- jugsRechte dafür am ,

Freitag den Lgten l. Mts.

Vormittags 9 Uhr

auf dem hiesigen RathhauS attszuführen, und sich zugleich über einen Nachlaß- Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrk in einem schriftlichen Vortrage aussüh- reu würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Masse aus» geschlossen.

^ Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 3 . Merz L8Z5.

K., Oberamtsgericht, Meinl a »d.