Nagold, Freudeustadt,

Horb und Herrenberg.

13 3 5 .

5. Merz

Nro. 19.

Dienstag,

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'scher: Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamt Frcudenstadt.

Freuden ft ad t. In der hiesigem Stadt ist seitdem Neujahr eine Armenbeschäf- t i g u n g s A n st a lt eröffnet, in der jetzt schon 150 Personen beschäftiget werden. Diese Anstalt liefert Strohhüte aller Art von der geringsten bis zur feinsten Sorte, andere Strohwaaren, Scidchüte und Kappen, Alles zu möglichst geringen Preisen. Be­reits ist ein ziemlicher WaarenVorrath vor­handen, und Vieles ist schon bei dem Rech­ner der Anstalt, Kaufmann Sturm bestellt.

Auch in anderen Orten des Odcramls- bczirkcs (Reichenbach, Baiersbronn, Hutzen­bach, Herzogsweiler) sind, durch die eifrigen Bemühungen der geistlichen und weltlichen Vorsteher, ZndustrieAnstalten zu Stand ge­kommen.

Sodann besteht dahier für den Unterhalt der ärmsten Familien eine SuppenAnstalt.

Bei solchen Anstalten.durch die für den Un­terhalt und die Beschäftigung der Armen um­fassend gesorgt wird, kann dann die Obrigkeit, wie geschehen, billig verlangen, daß der Bettel gänzlich aufhöre; und es wird dadurch der

besondere Nutzen erreicht, daß vorzüglich die Jugend dem Müssiggang und dem Sitten- verderbniß entzogen wird, welche die Quelle so vieler anderen Laster sind; und daß sie eine gründliche Kenntniß von manchen häus­lichen Geschäften erhält, die ihr außerdem nicht zu Theil werden würde. ,

Die ObcramtSlcitung hält sich überzeugt, daß die Vorsteher und adrigen Mitglieder auch der anderen Gemeinden ihres Bezirkes den Nutzen der ArmenUnterstützuugS- und BcschaftigungkAnstaltcn einsehen werden, und sie überläßt sich der Hoffnung, daß auch sie das Mögliche anwendcn werden, um eben­falls dergleichen Anstalten in ihren Gemein­den zu gründen.

In dem, auf den 15. April zu erstat- tenden Bericht über das Armenwesen wäre sodann der dießfälligen Bemühungen und Erfolge Erwähnung zu thun, damit höheren Orts davon Anzeige gemacht werden kann.

Die Schultheißenämter werden angewie­sen, dieses Blatt den K. Pferramtern zur Einsicht mitzutheilen.

Den 2g. Febr. igZz.

Die OberamtSleikung beS WohlthätigkeitDerein», Friz. Äl. Zilling.