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Schlußsatz keS st. 6. der Köm'gl. Organi- sationSVollzichungsCommission vom 2vten Juni 1326 vorgesehenen Falles, die Beihülse eine« Dccopisten nur in den oben bezeichnc- ten Fallen zu gestatten, bei allen andern BerwaltungSGeschäften aber auf deren Be- arbeitung durch die VerwaltungsAktuare, be­ziehungsweise die Ortsvorsteher selbst zu dringen ist, und daß von dem Oberamte überhaupt die genaue Beobachtung der die VerwaltungsAktuare betreffenden Verfügung der vormaligen Königl. OrganisationsVoll- ziehungsCommission vom 26. Juni 1326 strenge zu handhaben ist.

Reutlingen, den n. Febr. iöz§.

Auf be sondern Befehl.

Dornstetten. Von A. St. in A. 9 fi. empfangen zu haben, wofür mit der Zusicherung dankend bescheint, solche nach Vorschrift zu verwenden.

Den 19. Febr. 18 Z 3 .

Stadtschültheißenamt, L u z.

Altheim, Oberamts Horb. sSchul- denLiquidation.j Ueber das Vermögen, des jung Ignaz Nafz, Bauers in Alt. heim ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf

Donnerstag den Lt. Merz l. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche An« spMche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgela- den, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Alsheim persön­lich oder durch gehörig Bevollmächtigte' zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unter­liegt, durch Einreichung eines schriftli-" chen Recesses zu liquidiren und die Do­

kumente worauf sich die Forderungen» sowie die etwaigen Vorzugsrechte grün' den in der Urschrift vorzulegen.

Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird zu Folge ober­amtsgerichtlichen Beschlusses vom Zo. Jan. 18ZZ im Fall eines Vergleichs sowie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenom­men , daß sie der Mehrzahl der Gläu­biger ihrer Kategorie beitreten.

Die nicht angezeigten Forderungen werden in der nächsten auf die Liqui- dationsHandlung folgenden Gerichtssi­tzung durch PräclusivBescheid von der Masse ausgeschlossen.

Den 19. Febr. r 835 .

K. Gerichtsnotariat, Bazlen.

Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidation-H Ueber das Ver­mögen der Waldburga, Anton Kneisler, Maurers Wittwe in Salzstetten ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf

Mittwoch den 27. Merz l. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, sowie, überhaupt alle Personen, welche An­sprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgela­den, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhsus zu Salzstetten per­sönlich oder durch- gehörig Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder wenn voraus­sichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schrift­lichen Recesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen