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Schlußsatz keS st. 6. der Köm'gl. Organi- sationSVollzichungsCommission vom 2vten Juni 1326 vorgesehenen Falles, die Beihülse eine« Dccopisten nur in den oben bezeichnc- ten Fallen zu gestatten, bei allen andern BerwaltungSGeschäften aber auf deren Be- arbeitung durch die VerwaltungsAktuare, beziehungsweise die Ortsvorsteher selbst zu dringen ist, und daß von dem Oberamte überhaupt die genaue Beobachtung der die VerwaltungsAktuare betreffenden Verfügung der vormaligen Königl. OrganisationsVoll- ziehungsCommission vom 26. Juni 1326 strenge zu handhaben ist.
Reutlingen, den n. Febr. iöz§.
Auf be sondern Befehl.
Dornstetten. Von A. St. in A. 9 fi. empfangen zu haben, wofür mit der Zusicherung dankend bescheint, solche nach Vorschrift zu verwenden.
Den 19. Febr. 18 Z 3 .
Stadtschültheißenamt, L u z.
Altheim, Oberamts Horb. sSchul- denLiquidation.j Ueber das Vermögen, des jung Ignaz Nafz, Bauers in Alt. heim ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf
Donnerstag den Lt. Merz l. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie überhaupt alle Personen, welche An« spMche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgela- den, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Alsheim persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte' zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftli-" chen Recesses zu liquidiren und die Do
kumente worauf sich die Forderungen» sowie die etwaigen Vorzugsrechte grün' den in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird zu Folge oberamtsgerichtlichen Beschlusses vom Zo. Jan. 18ZZ im Fall eines Vergleichs sowie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen , daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden in der nächsten auf die Liqui- dationsHandlung folgenden Gerichtssitzung durch PräclusivBescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den 19. Febr. r 835 .
K. Gerichtsnotariat, Bazlen.
Salzstetten, Oberamts Horb. sSchuldenLiquidation-H Ueber das Vermögen der Waldburga, Anton Kneisler, Maurers Wittwe in Salzstetten ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfarth auf
Mittwoch den 27. Merz l. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, sowie, überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgeladen, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhsus zu Salzstetten persönlich oder durch- gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen