für die Obcramts

Nagold, Freudenstadt, Nro. 14.

Freitag, .

Bezirke

Horb und Herrenberg. 13 3 3 .

15. Februar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vlscher'schen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

OberamL Nagold.

Nagold. Die Unterzeichnete Stelle wünscht «inen jungen Menschen, der ein armer Waise und israelitischen Glaubensbekenntnisses ist, gute Anlagen zeigt und sürsein Alter (lzIah- rejaüch gehörig körperlich erstarkt ist, in die Lehre unterzubringen, uns würde daher An­träge von geordneten Meistern gerne sehen.

Sie wendet sich deßwegen hiemit an sol­che und fügt noch an, daß nach Umstanden auch Lehrgeld bezahlt würde.

Den rz. Febr. itzzz.

^ K. Oberamt.

Oberamt Frcudenstadt.

Freudenstadt. Während schon am «2. Oktbr. V. I. (Jnt.Bl. Nro. gz) befoh­len worden ist, daß in Gemäßheit der Weg- ordnung Vom 2z. Oktbr. izoz sämtliche nicht fruchttragende Bäume von den Staats- Straßen zu entfernen seien, ist nach der ge­machten Beobachtung hierin bis jetzt nur sehr wenig geschehen.

Wenn man auch wegen der damals vor­gerückten Jahreszeit Entschuldigungen ein­

treten lassen will, so soll dieß doch für die Zukunft nicht mehr zum Borwand dienen.

Die Schultheißcnämter werden daher angewiesen, sämtlichen Besitzern der, an der Staatsstraße gelegenen Grundstücke jene Verfügung sogleich zu eröffnen, mit dem Bemerken, daß mit dem kommenden Früh­jahr überall fruchttragende Bäume an die Stelle der andern eingesetzt sein müssen, wid­rigenfalls von Seile des Oberamts diese Bäume für Rechnung der säumigen Güter- bcsitzer herbeigefchafft werden würden. Die Güterbesitzcr werden wohl daran thun, wenn ^ sie jetzt schon ihr Bedürfnis an Bäumen i bestellen.

Zu den Ortsvorstehern versieht man sich, daß sie sich der Sache mit Eifer annehmen, und auch hier ihre Pflicht nicht versäumen werden, damit das Obcramt keine unange­nehme Verfügungen gegen sie eintreten zu lassen gcnöthigt werde.

Den 7. Febr. lsZz.

Oberamtmann Frtz.

Freudenstadt. Die Schulthcißenam- ter werden wiederholt angewiesen, ihren Amts­angehörigen zu eröffnen, daß der Gassenbettel durchaus verboten sei; und, daß man von ihnen erwarte, sie werden alle Bettler zu-