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rückweiscn, und nötigenfalls den OrtSvor- sichern überliefern oder doch anzeigen. Hierbei sind die Bürgerschaften daraus aufmerksam zu machen, daß sie durch Unterstützung der Bettler kein gutes Werk verrichten, viel mehr in vielen Fallen das Schlimme befördern, indem sie dadurch dem Hang zum Müs- siggang und zu andern Lastern Nahrung geben.
Die Lrtövvrsieher haben ihrer Setts Alles anzuwcndcn, r>m dem BettelUnfug zu steuern und die Bettler, für Rechnung der AmtSverglcichung hierher zu liefern. Insbesondere ist auf die Bettler von Freudenstadt ein genaues Augenmerk zu richten, da diese gar keinen Grund zum Allmoscnsam- nieln haben: indem durch die Errichtung der JndusirieAnsialt und Suppen für die Beschäftigung und Unterstützung von Alt und Jung hinlänglich gesorgt ist.
Den 7. Febr. iLzz. K- Oberamt,
Friz.
Fünfbronn, Oberamts Nagold. jfLangholzVerkauf.^ Die Gemeinde Fünf- bronn hat die Genehmigung erhalten, aus ihrem Commumvald
100 Stamm starkes Nadelholz verkaufen zu dürfen, und ist zu dieser VerkaufsVerhandlung
Mittwoch der 20 . Febr. d. I. bestimmt, an welchem Tage die Liebhaber, welche das Holz täglich besichtigen können, sich im AdlerwirthsHause in Fünfbronn einfinden wollen. Die näheren Bedingungen werden zuvor eröffnet werden.
Um Bekanntmachung, denen in ihren Orten befindlichen Holzhändlern und Baumeistern, werden die Löblichen Orts- Vorstände höflich ersucht.
Den 6. Febr. I8o3»
Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Schaible.
Effringen, Oberamts Nagold.
sSchuldenLiquidation.^ Zur Liquidation und Auseinandersetzung der Schulden des.Johann Georg Heselschwert, Schusters, hat man
Mittwoch den 20 . Merz d. I. bestimmt, und ladet deßwegen dessen unbekannte Gläubiger ein, an diesem Tage Morgens 8 Uhr
ihre Forderungen auf dem Rathhavs in Effringen rechtsgenüglich zu erweisen, und sich über die Ausstellung des Güterpflegers zu äußern, und über den Maffeoerkaus zu erkären.
Die bei dieser Verhandlung Betheiligten, welche nicht erscheinen, oder schriftlich liquidiren, haben sich die hieraus entstehende Rechtsnachtheile selbst zuzuschreiben.
Den 11 . Febr. 1835.
Aus Auftrag des K. Oberamtsgerichts Nagold,
das K. Amtsnotariat Wildberg, und der
Gcmeinderath Effringen. Väi. AmtSuotar
Peter.
Nagold. sZunftSache.^ Die Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, nach vorher genommener Rücksprache des Königlichen Hochlöbl. Öberamts, den Herrn Ortsvorsteher, die schon früher in den JntelligenzBfättern gemachte Aufforderungen, nochmals zu erneuern, und sie HLfiichst zu bitten, ihren Untergebenen welche die LeiuwandWeberei betreiben, ohne das Meisterrecht gesetzlich erworben zu haben, strenge aufzugeben, innerhalb 8 Tagen vor dem ZunftVor- stand dahier zu erscheinen, widrigenfalls Strafe eintreten, worzu das K. Ober-