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rückweiscn, und nötigenfalls den OrtSvor- sichern überliefern oder doch anzeigen. Hier­bei sind die Bürgerschaften daraus aufmerk­sam zu machen, daß sie durch Unterstützung der Bettler kein gutes Werk verrichten, viel mehr in vielen Fallen das Schlimme beför­dern, indem sie dadurch dem Hang zum Müs- siggang und zu andern Lastern Nahrung geben.

Die Lrtövvrsieher haben ihrer Setts Al­les anzuwcndcn, r>m dem BettelUnfug zu steuern und die Bettler, für Rechnung der AmtSverglcichung hierher zu liefern. Ins­besondere ist auf die Bettler von Freuden­stadt ein genaues Augenmerk zu richten, da diese gar keinen Grund zum Allmoscnsam- nieln haben: indem durch die Errichtung der JndusirieAnsialt und Suppen für die Be­schäftigung und Unterstützung von Alt und Jung hinlänglich gesorgt ist.

Den 7. Febr. iLzz. K- Oberamt,

Friz.

Fünfbronn, Oberamts Nagold. jfLangholzVerkauf.^ Die Gemeinde Fünf- bronn hat die Genehmigung erhalten, aus ihrem Commumvald

100 Stamm starkes Nadelholz verkaufen zu dürfen, und ist zu dieser VerkaufsVerhandlung

Mittwoch der 20 . Febr. d. I. bestimmt, an welchem Tage die Liebha­ber, welche das Holz täglich besichtigen können, sich im AdlerwirthsHause in Fünfbronn einfinden wollen. Die nä­heren Bedingungen werden zuvor eröff­net werden.

Um Bekanntmachung, denen in ih­ren Orten befindlichen Holzhändlern und Baumeistern, werden die Löblichen Orts- Vorstände höflich ersucht.

Den 6. Febr. I8o3»

Aus Auftrag des Gemeinderaths, Schultheiß Schaible.

Effringen, Oberamts Nagold.

sSchuldenLiquidation.^ Zur Liquidation und Auseinandersetzung der Schulden des.Johann Georg Heselschwert, Schu­sters, hat man

Mittwoch den 20 . Merz d. I. bestimmt, und ladet deßwegen dessen un­bekannte Gläubiger ein, an diesem Tage Morgens 8 Uhr

ihre Forderungen auf dem Rathhavs in Effringen rechtsgenüglich zu erwei­sen, und sich über die Ausstellung des Güterpflegers zu äußern, und über den Maffeoerkaus zu erkären.

Die bei dieser Verhandlung Bethei­ligten, welche nicht erscheinen, oder schrift­lich liquidiren, haben sich die hieraus entstehende Rechtsnachtheile selbst zuzu­schreiben.

Den 11 . Febr. 1835.

Aus Auftrag des K. Oberamts­gerichts Nagold,

das K. Amtsnotariat Wildberg, und der

Gcmeinderath Effringen. Väi. AmtSuotar

Peter.

Nagold. sZunftSache.^ Die Un­terzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, nach vorher genommener Rücksprache des Königlichen Hochlöbl. Öberamts, den Herrn Ortsvorsteher, die schon früher in den JntelligenzBfättern gemachte Auf­forderungen, nochmals zu erneuern, und sie HLfiichst zu bitten, ihren Untergebe­nen welche die LeiuwandWeberei betrei­ben, ohne das Meisterrecht gesetzlich er­worben zu haben, strenge aufzugeben, innerhalb 8 Tagen vor dem ZunftVor- stand dahier zu erscheinen, widrigenfalls Strafe eintreten, worzu das K. Ober-