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amtSgerichtlrch erkannten Gannt des Jakob Friedrich Haist, Küfers in Göttel- stngen, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 14. Jan. 183 Z Vormittags 9 Uhr
im Wirthshaus zur Traube in Göt- telfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh» ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- lung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den tZ. Dec. t8Z2.
K. Oberamtsgericht, Weiuland.
Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Johann Georg Schaible, Taglöhners in Eisenbach, Schultheißerei Göttelfingen, werden Alle, welche Forderungen au sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen, ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte dafür am
Dienstag den 15. Januar 18ZZ Vormittags 9 Uhr
im Wirthshause zur Traube in Göttelfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVer- handlung auszusprcchendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse aus. geschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den iZ. Dec. t 832 .
K. Oberamtsgericht, Weinlan d. Forstamt Wlldberg.
Wildberg. sAccord über Stein» beifuhr und Schlagen der Steine.j Zur Unterhaltung der Straße, welche durch den Staatswald Buhler Reviers Schönbronn von Altenstaig, Calw zu, sich zieht, sind jährlich
442 Roßlasten Steine erforderlich.
Ueber deren Beifuhr, das Schlage» derselben, überhaupt über die Warte ' der Straße werden
Samstag den 12. Jannar 1833 Vormittags 9 Uhr
in der hiesigen ForstamtsKanzlei Accorde auf Z Jahre abgeschlossen werden.