6

amtSgerichtlrch erkannten Gannt des Ja­kob Friedrich Haist, Küfers in Göttel- stngen, werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 14. Jan. 183 Z Vormittags 9 Uhr

im Wirthshaus zur Traube in Göt- telfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh» ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- lung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausge­schlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den tZ. Dec. t8Z2.

K. Oberamtsgericht, Weiuland.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des Jo­hann Georg Schaible, Taglöhners in Eisenbach, Schultheißerei Göttelfingen, werden Alle, welche Forderungen au sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen, ihre Ansprüche und deren VorzugsRechte dafür am

Dienstag den 15. Januar 18ZZ Vormittags 9 Uhr

im Wirthshause zur Traube in Göt­telfingen auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVer- handlung auszusprcchendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse aus. geschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärun­gen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den iZ. Dec. t 832 .

K. Oberamtsgericht, Weinlan d. Forstamt Wlldberg.

Wildberg. sAccord über Stein» beifuhr und Schlagen der Steine.j Zur Unterhaltung der Straße, welche durch den Staatswald Buhler Reviers Schön­bronn von Altenstaig, Calw zu, sich zieht, sind jährlich

442 Roßlasten Steine erforderlich.

Ueber deren Beifuhr, das Schlage» derselben, überhaupt über die Warte ' der Straße werden

Samstag den 12. Jannar 1833 Vormittags 9 Uhr

in der hiesigen ForstamtsKanzlei Accorde auf Z Jahre abgeschlossen werden.