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für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt, Nro. 2.

Freitag,

Blatt

Bezirke

A Horb und Herrenberg.

13 3 3.

4. Januar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'sehen Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Nagold. Frcudenstadt. Sanimt- liche EinkommenSsteurrPflichtige werden hie- mit aufgefordert, ihr Einkommen zur Be­steuerung für das ElatSjahr p.ach

dem Besitzstand vom i. Juli igz2 inner- halb 14 Tagen hieher anzuzeigen.

Diejenigen, deren Einkommen in dem Etatsjahr iz"/z 2 Üch nicht verändert hat, haben hievon dlos eine kurze Anzeige zu machen.

Die Schultheißenämter werden angewie- sen, gegenwärtiges Jntelligenzblakt allen Ein- kvMmcnsSteucrpflichtigen ihres Bezirks zur Einsicht mitzutheilen.

Den i. Januar igzz.

K. Oberaniter.

Oberamt Horb.

Horb. fAmtspflegersWahl.^ Durch den Tod des bisherigen AmtSpflegers des hiesigen OberamtsBezirks ist dessen Stelle erledigt worden. Die Bewerber um dieselbe haben sich unter Vorlegung der erforderlichen Ur­kunden binnen § Wochen zu melden.

Den LZ. Dec.§2. K. Oberamt.

Horb. Man sieht sich durch die neuerer Zeit verkommenden vielen Straffalle veran­laßt, den Schultheißenämiern die Bekannt­machung an die Acciser, Bierbrauer und Müller aufzutragen:

i) - das zum Schroten bestimmte Mal, bei Vermeidung der im Gesetz ausgesproche­nen Strafe nur an dem Tage von dem Müllcrangenommen werden darf, welche» der Malzschcin in seinem Eingänge für gül­tig erklärt keineswegs aber an einem frühe­ren Lag, an welchem der Malzschein au«, gestellt wurde, wie die irrige Meinung gc- herscht hat, daß daher die Scheine immer nur als gültig auf den Tag zu verlangen und auszustellen seien, an welchem die Wirthe daS Malz in die Mühle bringen, L> daß zwar das Schroten und Zürückgeben des Malzes an dem nämlichen Tage, an welchem es in die Mühle kommt, nicht absolut nothwendig und nicht strafbar feie,- daß solches jedoch nicht ohne Nothfall in der Mühle zurückbehalten werden dürfe.

Den 28 . Dec. 1652.

K. Oberamt.

OberamsLgerichL Freudenstadt. ^

Freudenstadt. In dem ober-