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theil an der Einlage, wenn auch das. Loos sie getroffen hatte; ebenso wenig erhalten sie ihre ganze Einlage zurück; daher es zu Vermeidung unnöthiger Kosten gut scpn wird, wenn nur Solche in die Gesellschaft treten, welche die Ue- berzeugung von ihrer Brauchbarkeit zum Militärdienste haben.
Z) Sollte die Zahl derjenigen, welche ausgehoben werden, sd gering scpn, daß durch Auszahlung der vollen CautionsSummc an sie der EinlageFonds nicht erschöpft würde, so wird der Ueberrest zu gleichen Thcileu an diejenigen zurückvergütet welche vom Militärdienst frei geworden sind, mag dieß in Folge glücklicher Ziehung oder ihrer Unbrauchbarkeit geschehen sepn.
6) Der Eintritt in die Gesellschaft mittelst Erlegung der EinlageSumme hat längstens binnen 6 Tagen vor der Ziehung zu erfolgen. Sonst wird der Angemel- bete nicht als GescllschaftSMitglied angesehen.
7) Sämmtliche Mitglieder haben innerhalb 6 Tagen nach erfolgter Ziehuug das Resultat derselben mittelst oberamtlicher Bestätigung dem Vorstand der Gesellschaft anzuzcigen. Zur Erleichterung erhalten die Mitglieder ein Formular, an welchem nur die Rubriken auszufüllen sind.
8) Die geringe Auslagen werden von dem Erlegcfonds vorweg abgezogen.
-) Die BcitrittsErklärung muß 12 Tage vor der Ziehung geschehen, indem nach, her kein Mitglied in den Verein mehr ausgenommen wird.
F. W. Bischer. '
Wöchentliche Frucht-, Fleisch- und Brod - Preiße.
In Nagold,
TV-, ^ den 29. Dec. 1832.
Dinkel i Schfl. 6fl.-kr. Zfl. 48kr. 8fl. Z6kr.
Verkauft wurden: . . . 7y Scheffel.
HL?/- k. — . t2kr. Ssl. 6kr. Sfl. —kr.
Verkauft wurden: . . io Scheffel.
Ge-1re„ . 9fl. 48kr. 9fi-36kr.-fi.-kr.
Verkauft wurden; ... 2 Scheffel»
' Fleisch-Preißr.
RiiMeisch l Pfund.
Srbwcinesiiisch mir Speck . .
— ' — ohne — . .
Kalbfleisch 1 Pfund . . .
. , Är 0 d - Taxe. KernenbkZd' 6 Pfund . . .
1 Kceu;ek'wcck schwer . . . . .
. 6kr. . skr. . 8kr. . Skr.
- 22kr. Va Loth.
' ^ n Altenstaig, den 2g. Dcc. 18Z2.
Dinkel 1 Schfl. Sfl. igkr. —fl. —kr. —fl. —kr.
Hader 1 — Sfl. 6kr. —fl. —kr. —fl. —kr.
Kernen 1 Sri. —fl. —kr, —fl. —kr. —fl. —kr.
Roggen — jifl. 28kr. —fl. —kr. —fl. —kr.
Gersten — Ifl- 2»kr. ist. iskr .—fl. —kr.
Das Neujahrsfest.
Bekanntlich feiern wir jetzt den ersten Januar als den Anfang unsers bürgerlichen Jahres. So war es nicht zu allen Zeiten und in allen Ländern. Ehedem, und noch zu Karls des Großen Zeiten, im glen und yten Jahrhunderte, wurde das Neujahr mit dem 2zsten März angefangen. Im loten Jahrhundert scheint man hie und da, wie in Trier, das Neujahr mit dem Weihnachtsfeste begonnen zu haben. Von diesem Neujahrsanfang scheint sich auch der noch übliche Gebrauch der römischen Kirche, das Jubeljahr am Vorabende vor Weihnachten zu eröffnen, herzuschreibcn. In Kölln fing man das Jahr mit dem Osterfeste an. Ließ map auch anderwärts der Fall. Daher kam es, daß man zuweilen in einem Jahre zweimal April hakte. So war im Jahre izzg der erste Ostcrsciertag und also auch der Neujahrstag auf den iten April gefallen, und dieses Jahr endigte sich erst den 20. April, oder an dem Tage vor dem Osterfeste des Jahres 1559. Nicht überall und nicht zu gleicher Zeit ward der erste Januar zum Anfangspunkte eines neuen bürgerlichen Iah- reS gemacht. In Frankreich soll 1563 — in den Niederlanden 1575, in Florenz 1745 die Feier des Neujahrs auf den 2. Januar festgesetzt worden sepn. In Spanien, wo man bis 1350 das Neujahr den 25. Marz