für die. Oberamks-
Nagold, Freudenstadt, N ro. 97.
Freitag,
B-zirke
Horb und Herrenberg. 16 3 2 .
7. December.
Mir Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vi.scher'sch,
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Nagold, Freudenstadt, Horb. Da manche Gemeisidcräthe und Schultheis- senämter. die periodifthen — so wie dir besonder geisrdcrtcn Berichte sehr unrcgelmä ßig erstatten, die OeschästsOrdnung aber dieß nicht zuläßt; so werden diese Stellen alles Ernstes ausgefordert, alle ihre Berichte' ^zur vorgcschriebenen Zeit, und Vollständig zu erstatten, widrigenfalls sie sich selbst zu- zuschreiben haben, wenn zur Abholung Eigene auf ihre Kosten abgeschickt werden.
Dabei wchd ihnen bemerkt, daß nach der Verordnung vom 22. April rgOS (Reg.Bl. Seite Zl) alle amtlichen Urkunden aus for- matmaßgeS Papier geschrieben sein müssen, was bei jedem Buchbinder zu haben ist. Sollte ein Bericht auf größerem oder kleinerem Papier cinkommen, so müßte er zu- rückgrschickt werden.
Den r. December izz2.
K. Oberamtcr.
Nagold, Freudenstadt, Horb. Die Ortsvorstehrr werden aufgefvrdcrt, die RecrutirungsLisie ,ür das Jahr lgzz nach Vorschrift der §. 1—15 der Instruktion vom
IZ. Nov. 1323 sogleich anzulegen, und, nachdem sie aufgelegt, und durch den Schultheiß und Ralhfchreiber, oder den ältesten Geincinderath, so wie durch die betreffenden Geistlichen unterzeichnet ist, bis 2. Januar au's Oberamt eiuzuscnden.
Die Liste muß die im Jahr igis gebo- renerchJüuglinge enthalten und rein geschrieben sein.
Die gemeinschaftlichen Unterämter haben bis ,'5. Dec. leben Jahrs, zu Folge des H. 6 der Instruction, einen Bericht' an's Oberamt zu erstatten:
ob und welche Militärpflichtige in der
Gemeinde geboren sind, ihr aber nicht,
> oder nicht mehr angehören.
Den 1, Dec. 1352-
K. Oberäwter.
OberamL Freudenstadt.
Freu den stad t. Die, von dem K. Oberamt Nagold in Nummer 96 dieses Blattes, erlassenen Bekanntmachung vom 5. in Betreff der SportelUrkunden ist durchau- auf den hiesigen Bezirk anwendbar, und wird daher auf diesen erstreckt.
Den 5. Dec. iöz2.
K. Oberamt, Friz.