für die. Oberamks-

Nagold, Freudenstadt, N ro. 97.

Freitag,

B-zirke

Horb und Herrenberg. 16 3 2 .

7. December.

Mir Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vi.scher'sch,

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Nagold, Freudenstadt, Horb. Da manche Gemeisidcräthe und Schultheis- senämter. die periodifthen so wie dir be­sonder geisrdcrtcn Berichte sehr unrcgelmä ßig erstatten, die OeschästsOrdnung aber dieß nicht zuläßt; so werden diese Stellen alles Ernstes ausgefordert, alle ihre Berichte' ^zur vorgcschriebenen Zeit, und Vollständig zu erstatten, widrigenfalls sie sich selbst zu- zuschreiben haben, wenn zur Abholung Ei­gene auf ihre Kosten abgeschickt werden.

Dabei wchd ihnen bemerkt, daß nach der Verordnung vom 22. April rgOS (Reg.Bl. Seite Zl) alle amtlichen Urkunden aus for- matmaßgeS Papier geschrieben sein müssen, was bei jedem Buchbinder zu haben ist. Sollte ein Bericht auf größerem oder klei­nerem Papier cinkommen, so müßte er zu- rückgrschickt werden.

Den r. December izz2.

K. Oberamtcr.

Nagold, Freudenstadt, Horb. Die Ortsvorstehrr werden aufgefvrdcrt, die RecrutirungsLisie ,ür das Jahr lgzz nach Vorschrift der §. 115 der Instruktion vom

IZ. Nov. 1323 sogleich anzulegen, und, nachdem sie aufgelegt, und durch den Schult­heiß und Ralhfchreiber, oder den ältesten Geincinderath, so wie durch die betreffenden Geistlichen unterzeichnet ist, bis 2. Januar au's Oberamt eiuzuscnden.

Die Liste muß die im Jahr igis gebo- renerchJüuglinge enthalten und rein geschrie­ben sein.

Die gemeinschaftlichen Unterämter haben bis ,'5. Dec. leben Jahrs, zu Folge des H. 6 der Instruction, einen Bericht' an's Oberamt zu erstatten:

ob und welche Militärpflichtige in der

Gemeinde geboren sind, ihr aber nicht,

> oder nicht mehr angehören.

Den 1, Dec. 1352-

K. Oberäwter.

OberamL Freudenstadt.

Freu den stad t. Die, von dem K. Oberamt Nagold in Nummer 96 dieses Blattes, erlassenen Bekanntmachung vom 5. in Betreff der SportelUrkunden ist durchau- auf den hiesigen Bezirk anwendbar, und wird daher auf diesen erstreckt.

Den 5. Dec. iöz2.

K. Oberamt, Friz.