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Oberamtsgericht Nagold.
Nagold, Haiterbach. sVor- ladnng eines Verschollenen seiner et« waigcn Leibes; oder sonstigen Erben.j Jakob Klcnk, Sohn des vormaligen Johann Martin Klenk, Bürgers und Maurers in Haiterbach und der Anna Maria geb. Koch, geboren den 9. Sept. 1762, ist seit 56 Jahren verschollen, und hat nun das 7vste Lebensjahr zu- rückgelcgt.
Er, seine etwaige Leibes- oder sonstigen in dbr Seitenlinie mit ihm verwandte, aber bis jetzt unbekannte Erben werden hiemit aufgefordert, innerhalb §0 Tagen bei dem Waisengericht der Stadt Haiterbach sich zu melden, und, das in ungefähr 1000 fl. bestehende Vermögen, in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Klcnk für todt angenommen, und das Vermögen unter seine bekannte Seitenverwandte landrechtlicher Ordnung nach, vertheilt werden wird.
Den 22. Nov. 1822.
K. Oberamtsgericht,
H 0 ffaker.
Oberamstgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. . In dem ober, amtsgcrichtlich erkannten Gant des verstorbenen Johann Michael Koch gewesenen Taglöhners zu Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hie- Mlt aufgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 17. Dezember d. I.
Vormittags 9 Uhr
auszuführen, und sich zugleich über einen
Borg- oder NachlaßVcrgleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht schon durch die KerichtöAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- lung auszusprechendeö Erkenntnis von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausge, schlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 19. Nov. 1852 .
K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Nagolds sG l ä u b i g e r A u f, r u f.j Um dem S-chuldcnstand des hiesigen Bürgers und Wcißgerberö Immanuel Johannes Großmann auf sichern Grund zu kommen, werden hiemit Alle, welche an denselben irgend eine Forderung zu machen haben, aufgefordert, solche binnen Zo Tagen bei der Unterzeichneten Stelle einznreichen, widrigenfalls sie die Folgen einer Versäumniß sich selbst zuzuschreiben haben.
Den Z. Decembcr. 1822.
Stadtrath,
V<lt> Stadtschultheiß F u ch st a t t.
Nagold. sFahrnißVerkauf.j Aus der Schulder,masse des Joh. Gottlieb Essig, Tuchmachers dahier, wird am Dienstag den 11. d. M.
Vormittags 9 Uhr