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Oberamtsgericht Nagold.

Nagold, Haiterbach. sVor- ladnng eines Verschollenen seiner et« waigcn Leibes; oder sonstigen Erben.j Jakob Klcnk, Sohn des vormaligen Jo­hann Martin Klenk, Bürgers und Mau­rers in Haiterbach und der Anna Ma­ria geb. Koch, geboren den 9. Sept. 1762, ist seit 56 Jahren verschollen, und hat nun das 7vste Lebensjahr zu- rückgelcgt.

Er, seine etwaige Leibes- oder son­stigen in dbr Seitenlinie mit ihm ver­wandte, aber bis jetzt unbekannte Erben werden hiemit aufgefordert, innerhalb §0 Tagen bei dem Waisengericht der Stadt Haiterbach sich zu melden, und, das in ungefähr 1000 fl. bestehende Vermögen, in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Klcnk für todt angenom­men, und das Vermögen unter seine bekannte Seitenverwandte landrechtlicher Ordnung nach, vertheilt werden wird.

Den 22. Nov. 1822.

K. Oberamtsgericht,

H 0 ffaker.

Oberamstgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. . In dem ober, amtsgcrichtlich erkannten Gant des ver­storbenen Johann Michael Koch gewe­senen Taglöhners zu Freudenstadt wer­den Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hie- Mlt aufgerufen; ihre Ansprüche und de­ren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 17. Dezember d. I.

Vormittags 9 Uhr

auszuführen, und sich zugleich über einen

Borg- oder NachlaßVcrgleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh­ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die KerichtöAkten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- lung auszusprechendeö Erkenntnis von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausge, schlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Den 19. Nov. 1852 .

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Nagolds sG l ä u b i g e r A u f, r u f.j Um dem S-chuldcnstand des hie­sigen Bürgers und Wcißgerberö Im­manuel Johannes Großmann auf sichern Grund zu kommen, werden hiemit Alle, welche an denselben irgend eine Forde­rung zu machen haben, aufgefordert, solche binnen Zo Tagen bei der Unter­zeichneten Stelle einznreichen, widrigen­falls sie die Folgen einer Versäumniß sich selbst zuzuschreiben haben.

Den Z. Decembcr. 1822.

Stadtrath,

V<lt> Stadtschultheiß F u ch st a t t.

Nagold. sFahrnißVerkauf.j Aus der Schulder,masse des Joh. Gottlieb Essig, Tuchmachers dahier, wird am Dienstag den 11. d. M.

Vormittags 9 Uhr