Intelligenz
für die Oberamts
Nagold, Freudenstadr,
Nro. 87.
Freitag,
Bezirke
Horb und Herrenberg. 18 32.
2. November.
Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.
Verfügungen der Königlichen Bezirks - Behörden.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des verstorbenen Jak. Friedrich Stufst, gewesenen Tuchmachers in Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aafgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 19. Nov. Vormittags 9 Uhr
auf hiesigem Nathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borgoder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht
schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Diesem vorgängig wird am Montag den S. Nov.
Vormittags 9 Uhr
in der Behausung des verstorbenen Gannt- manns
6 Pfund Wollen
6 Ctr. Heu
24 Stück blaues Tuch
25 Pfund Wollen Garn
4 Pfund Eintrags Garn
1 TuchmacherHandwerkszeug und an eben demselben Tag
Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus
die Hälfte an einer Behausung im