Intelligenz

für die Oberamts

Nagold, Freudenstadr,

Nro. 87.

Freitag,

Bezirke

Horb und Herrenberg. 18 32.

2. November.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des ver­storbenen Jak. Friedrich Stufst, gewesenen Tuchmachers in Freudenstadt werden Alle, welche Forderungen an sein Ver­mögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aafgerufen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 19. Nov. Vormittags 9 Uhr

auf hiesigem Nathhaus auszuführen, und sich zugleich über einen Borg­oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevoll­mächtigten, noch vor oder an obiger Tag­fahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, sofern solche nicht

schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä­rungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Diesem vorgängig wird am Montag den S. Nov.

Vormittags 9 Uhr

in der Behausung des verstorbenen Gannt- manns

6 Pfund Wollen

6 Ctr. Heu

24 Stück blaues Tuch

25 Pfund Wollen Garn

4 Pfund Eintrags Garn

1 TuchmacherHandwerkszeug und an eben demselben Tag

Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus

die Hälfte an einer Behausung im