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NathhauöViertel 5. Zeit,

2'/^ Vrtl. Garte:/'d gegen dem Kehl, st etter Hardt,

2 V rtl. Gartenfeld im Deckel,

2 Vrtl. im äußern Bärenwiesle, Die Hälfte an ^ Vrtl. Rth. Zo-' vom Wald und

L Rahmenplatz auf dem Wald samt Tuchrahme

an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

Den 18. Oft. 1852 .

K> Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Altenstaig, Stadt.) Straßen? bauAkkord.j Dienstag den §ten No­vember dieß Jahrs

Vormittags g Uhr

wird auf dem Rathhauö allhier die Un­terhaltung mehrerer auf hiesiger Mar­kung liegenden Straßen und des Prie- mensteigles, dann die neue Herstellung eines Holzwegs durch die Buchhalde im Abstreich verakkordirt werden. Die Löb­lichen Ortsvorstände ersucht man, dieses ihren Amtsuntergebenen bekannt zu ma­chen, daß sich diejenigen, welche zum Straßenbau Lust und Geschick haben und hinreichende Bürgschaft stellen kön­nen, zur AbstreichsVerhandlung sich ein­finden mögen.

Den 27 . Oft. 1.852.

Stadtschultheißenamt,

Speidel.

Horb. fMarktständeVerpachtung.) Die hiesige KrämerMarftstände werden am 11. November l. I.

Mittags 2 Uhr und die Schusterstände am

12. desselben Monats, als am

MartiinMarkttag selbst , früh 8 Uhr

wiederum auf mehrere Jahre zur Ver­leihung gebracht, was die Löbliche Orts­vorstände ihren amtsangehdrigen Han­delsleuten gefällig eröffnen lassen wollen.

Den 25 . Oft. 1802.

Stadtschultheißenamt.

O b e rj e t t i n g e n, Gerichtsbezirks Herrenberg. sGläubiger - und Schuld- uerVorladung.) Da die Vermuthung begründet ist, daß der jüngst verstorbene Bärenwirth Anton Armbruster dahier, ausser den bekannten noch weitere namentlich BürgschaftsVerbindlichkeiten eingegangen haben könnte, so ergehet an alle diejenigen, welche an die Arm- bruster'sche VerlassenschaftsMasse aus irgend einem Grunde Ansprüche machen zu können glauben, hiemit die Auffor­derung, solche binnen Zo Tagen bei dem Waisengerichi dahier um so gewis­ser anzumelden und nachzuweisen, als widrigenfalls bei der Massedereinigung auf ihre Befriedigung oder Sicherstel­lung von Amtswegen keine Rücksicht genommen werden, und sie alle aus der unterlassenen Anmeldung für sie ent­springenden Nachtheile, sich selbst an- zuschuldigen haben würden.

Zugleich werden diejenigen, welche gegen die Masse in Schuldverbindlich­keiten stehen, aufgefordert, zur Richtig­stellung derselben sich innerhalb des gleichen Termins bei dem Waisengericht zu melden.

Den 1. Nov. 1852 .

K. Amtsnotariat Bondorf

und

Waisengericht zu Oberjettkngen. Vät. Amtönotar Hauffs.