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1 gemessenen
Befehl, nächsten
Sonntag den t g. diß die Bürgerschaft auf dem Nachhause oder ir dem sonst gewöhnlichen Local zu versammeln und derselben in Person den Jnnhalt dcS Reg.Blatts vom 5O. v, M. und inSbe> sonders die am Schluß desselben enthaltene Erklärung öffentlich bekannt zu machen auch die Bürgerschaft unter Zugrundelegung des gegenwärtigen Erlasses gehörig zu belehren und zu beruhigen.
Den :z. August 1352. !
K. Ob.-ramt, Engel, l
Oberamtsgericht Fceudensiadk. !
F re u d e n st adt. In dem obcramts -1 gerichtlich erkannten Gannt des Friedrich Schlaich, Kohlenbrenners in Baiersbronn werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen oder sich etwa für den Gemeinschnldner verbürgt haben, hiemit ausgerusen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am
Montag den 10. Sept. d. I.
Vormittags 8 Uhr
«ruh dem Rathhaus zu Baiersbronn auszuführen, und sich zugleich über einen Borg-ober NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagsahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh- ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- dung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenomen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Montag de» 3 . Sept. wird aus der Ganntmasse des Schlaich verkauft:
Liegenschaft.
3/tel an einem Wohnhaus, mit Scheuer
und Kellerhütte hinter dem Haus im
Knappenteich.
Wies- und Ackerfeld.
2 Morgen 1 ^ Vrtl. ! Rth. beim Haus.
Den 9. August 1 83 2.
K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.
Freuden stadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gannt des Bernhard Stell, Taglöhncrs von Reichenbach werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemit aufgerufen; ihre Ansprüche und deren VorzugsRcchte dafür am
Montag den 27. August d. I.
Vormittags 8 Uhr
im Gasthaus zur Sonne in Reichenbach auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tag- fahrt in einem schriftlichen Vortrage aus- sühren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche