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1 gemessenen

Befehl, nächsten

Sonntag den t g. diß die Bürgerschaft auf dem Nachhause oder ir dem sonst gewöhnlichen Local zu versam­meln und derselben in Person den Jnnhalt dcS Reg.Blatts vom 5O. v, M. und inSbe> sonders die am Schluß desselben enthaltene Erklärung öffentlich bekannt zu machen auch die Bürgerschaft unter Zugrundelegung des gegenwärtigen Erlasses gehörig zu belehren und zu beruhigen.

Den :z. August 1352. !

K. Ob.-ramt, Engel, l

Oberamtsgericht Fceudensiadk. !

F re u d e n st adt. In dem obcramts -1 gerichtlich erkannten Gannt des Friedrich Schlaich, Kohlenbrenners in Baiersbronn werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen oder sich etwa für den Gemeinschnldner verbürgt haben, hiemit ausgerusen; ihre Ansprüche und deren Vorzugsrechte dafür am

Montag den 10. Sept. d. I.

Vormittags 8 Uhr

«ruh dem Rathhaus zu Baiersbronn aus­zuführen, und sich zugleich über einen Borg-ober NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tagsahrt in einem schriftlichen Vortrage ausfüh- ren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der LiquidationsVerhand- dung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenomen, daß sie den Erklärungen derer beitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.

Montag de» 3 . Sept. wird aus der Ganntmasse des Schlaich verkauft:

Liegenschaft.

3/tel an einem Wohnhaus, mit Scheuer

und Kellerhütte hinter dem Haus im

Knappenteich.

Wies- und Ackerfeld.

2 Morgen 1 ^ Vrtl. ! Rth. beim Haus.

Den 9. August 1 83 2.

K. Oberamtsgericht, W e i n l a n d.

Freuden stadt. In dem ober­amtsgerichtlich erkannten Gannt des Bern­hard Stell, Taglöhncrs von Reichenbach werden Alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemeinschuldner verbürgt haben, hie­mit aufgerufen; ihre Ansprüche und de­ren VorzugsRcchte dafür am

Montag den 27. August d. I.

Vormittags 8 Uhr

im Gasthaus zur Sonne in Reichen­bach auszuführen, und sich zugleich über einen Borg- oder NachlaßVergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich, noch durch einen Bevollmäch­tigten, noch vor oder an obiger Tag- fahrt in einem schriftlichen Vortrage aus- sühren würde, wird, sofern solche nicht schon durch die GerichtsAkten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations- Verhandlung auszusprechendes Erkennt- niß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche