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sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklä- rungen derer betreten, welche mit ih­nen gleiche Rechte haben.

Diesem vorgängig werden Montag den 20. August verkauft:

Gebäude.

Die Hälfte an einem 2stocktigten Wohn­haus , Scheuer, Stall, und Keller unter einem Schindeldach, nebst ei­nem Viertheil an einer dabei stehen den Backhütte.

Wiesen.

1 Morgen Rth. in Reichenbach.

Mäh- und Wechselfeld.

Die Hälfte an 2 Morgen 2^ Vrtl. auf der Brandau, und die Hälfte an 18 Rth. daselbst He­bender Murg.

Den 27. Juli 1802.

K. Oberamtsgericht,

W e i n l a n d.

Baiersbronn, Obcramts Freu­denstadt. fMahlmühle-, Güter-und Fahr- nißVerkauf.^ Aus der Verlassenschafts­masse der weil. Regine, geb. Gaiser, erst­mals Andreas Schüler, letztmals Christian Weißer, Neumüllers gewesene Ehefrau, wird in dem nachbeschriebeuen Hause fol­gende Liegenschaft und Fahrniß an nach­gesetzten Tagen verkauft:

Gebäude.

Ein zweistockigtes Wohnhaus mit einer Mahlmühle, worin sich zwei Mahl- und ein Gerbgang befindet, Kel­ler, Scheuer, Stallung und besonde­rem Keller, Backhütte, Holzschopf und Schweinstallung mit der Gerechtig­

keit zu dem benöthigten Bau- und Scheuterholz.

Ein Achtesstag an der Thonbacher Säg­mühle.

Oehmd- und Mehfeld.

1 Morgen 2'/< Vrtl. 9 Rth. Wiesen

in der Miße im Sankenbach,

- «11 Rth. über dem Vorbach. Den 9ten Theil an 11 Morgen 1 Vrtl.

1.4 Rth. Wiesen, die Richterin ge­nannt,

- - 2'/, Vrtl. Z'/2 Rth.

2 Mrg. 1'/, Vrtl. 16 Rth.

3 Morgen 19'/, Rth. allda mit dem

vorigen an einem Stück liegend zwi­schen dem Mühlweg und der Murg. Auf Thonbach er Markung.

2 Morgen an dem sogenannten großen oder langen Acker.

Ferner den 1 1. Sept.

Geschmust, Bücher, Portraits, Manns­und Weibskleider, Bettgewand, Lein­wand.

Den 12. Sept.

Kuchen-Geschirr durch alle Rubriken, Schrcinwerk.

Den iZ. Sept.

Faß- und Bandgeschirr, allerlei Hausrath. Den 14. Sept.

Fuhr- und Reitgeschirr, worunter 2 Wa­gen, 2 Spazicrschlitten rc. befindlich, Vieh.

Den 15. Sept.

Allerlei Vorrath, worunter namentlich viele Schnittwaare befindlich, ent­behrliches Mühlengeschirr rc. Kaufs-Liebhaber mit obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen oder bekannten si-