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v) Hausersteuern, Steuern vom Rauch, als: Rauchhabcr-, Nauchhühner-, Zoll- und Rauchhaber., spater BauconcessionSzinse genannt,:

ä) Gewerb-Pekognitionszinse.

L. Vogt etliche Gefalle.

a) Au^ der ehemaligen Schutz- und Schirm- H«rfchaft; Schutz- und Schirm-Gelder, Dogtgeld, Vogtfrüchte, Dogthühner rc.

b) Aus der Gerichts-Herrschaft; Speißung rc.

0 . Gefälle verschiedener,Art, die auf keinen privatrechtlichen Ursprung zurückgeführt werden können, als:

Rtndfleischgeld, Marttgeld, Aufzug- und Hochzeitgelder. Hausgenossengeld, Söldner­geld, Sitzgeld, Bankzins, Stichgeld, Hitzgeld, Bahnwartgeld, Waidrente, Psingstkäse,'Ackcr- baugeld, Kuhmiethe, Küchengeld, Schmalz­gült, Huthaber, Mädcrgeld, Feuerschilling, Kaufhaber, Schloß- und Hüttengeld, Gast- g'ebgulden, LeiblegezinS, Iaüchcrtgeld, Mieth- heller, Feuerhaber, Marschallenpfund rc.

Das Formular in welches sie, zu

Die Rubrik 4 spricht deutlich aus, was in sie aufzunehmen ist.

Die Rubrik 5 sind vollständige Lager­buchs- und Rechnungs-Auszüge, so weit solche über die Entstehung und die Geschichte der erwähnten Abgaben bestimmte Aufklä­rung geben, deßglcichcn Abschriften von den etwa hierüber vorhandenen Vertrags-Urkun­den und Zusammenstellungen der allenfällsi- gen weitern Anzeigen über die Thatsachen, die dabei in Betracht kommen, namentlich über die Gegennutzungen, für welche die Abgaben etwa entrichtet werden, oder über die Leistungen von denen die Ge fällpflichti­gen etwa dagegen befreit sind, anzuschließen, da diese zu Beurtheilung der rechtlichen Na­tur der Abgaben nöthig sind.

Bei diesen Auseinandersetzungen erwar­tet man nun, daß die Ortsvorstände die No- titzen vollständig abgeben werden und sieht ihnen in längstens z Wochen entgegen.

Den 22. Februar igäL.

K. Oberamt.

bringen sind, ist folgendes:

Name der Standcs- vder Grund­herrschaft.

1.

Benennung

der

Pflichtigen.

2.

Titel

der

Abgabe.

3 -

Betrag der Abgabe.

Äeweis-

Documente.

5 -

Geld.

Glatte

Früchte.

4 -

Dinkel.

Haber.

Nagold, Freudenstadt. Unerach- tet den sämtl. Ortsöorständen unterm 21. April igzt (Jnt.Bl. Seite izy) genaue Vorschrift gegeben worden ist, auf welche Weise die jährlichen Verzeichnisse über ge fallene Fohlen und vorhandene, zur Nach­zucht taugliche Stuttc« zu fertigen sehen, so hat sich bei Fertigung des Haupt-Ver­zeichnisses vom Jahr doch gezeigt, daß

viele Ortsvorsteher die Verzeichnisse nicht mit derjenigen Genauigkeit ausgefertigt über­geben haben, wie man dieß zu erwarten be­rechtigt war, und man sucht sich deßwegen, und um den, durch solche Nachläßigkenen nölhig werdenden, sehr Zeitraubenden «Erör­terungen zu begegnen, veranlaßt, den sämmt- lichen Ortsvorstehern zu eröffnen,«daß man. wenn etwa wieder die oben erwähnte Vor-