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v) Hausersteuern, Steuern vom Rauch, als: Rauchhabcr-, Nauchhühner-, Zoll- und Rauchhaber., spater BauconcessionSzinse genannt,:
ä) Gewerb-Pekognitionszinse.
L. Vogt etliche Gefalle.
a) Au^ der ehemaligen Schutz- und Schirm- H«rfchaft; Schutz- und Schirm-Gelder, Dogtgeld, Vogtfrüchte, Dogthühner rc.
b) Aus der Gerichts-Herrschaft; Speißung rc.
0 . Gefälle verschiedener,Art, die auf keinen privatrechtlichen Ursprung zurückgeführt werden können, als:
Rtndfleischgeld, Marttgeld, Aufzug- und Hochzeitgelder. Hausgenossengeld, Söldnergeld, Sitzgeld, Bankzins, Stichgeld, Hitzgeld, Bahnwartgeld, Waidrente, Psingstkäse,'Ackcr- baugeld, Kuhmiethe, Küchengeld, Schmalzgült, Huthaber, Mädcrgeld, Feuerschilling, Kaufhaber, Schloß- und Hüttengeld, Gast- g'ebgulden, LeiblegezinS, Iaüchcrtgeld, Mieth- heller, Feuerhaber, Marschallenpfund rc.
Das Formular in welches sie, zu
Die Rubrik 4 spricht deutlich aus, was in sie aufzunehmen ist.
Die Rubrik 5 sind vollständige Lagerbuchs- und Rechnungs-Auszüge, so weit solche über die Entstehung und die Geschichte der erwähnten Abgaben bestimmte Aufklärung geben, deßglcichcn Abschriften von den etwa hierüber vorhandenen Vertrags-Urkunden und Zusammenstellungen der allenfällsi- gen weitern Anzeigen über die Thatsachen, die dabei in Betracht kommen, namentlich über die Gegennutzungen, für welche die Abgaben etwa entrichtet werden, oder über die Leistungen von denen die Ge fällpflichtigen etwa dagegen befreit sind, anzuschließen, da diese zu Beurtheilung der rechtlichen Natur der Abgaben nöthig sind.
Bei diesen Auseinandersetzungen erwartet man nun, daß die Ortsvorstände die No- titzen vollständig abgeben werden und sieht ihnen in längstens z Wochen entgegen.
Den 22. Februar igäL.
K. Oberamt.
bringen sind, ist folgendes:
Name der Standcs- vder Grundherrschaft.
1.
Benennung
der
Pflichtigen.
2.
Titel
der
Abgabe.
3 -
Betrag der Abgabe.
Äeweis-
Documente.
5 -
Geld.
Glatte
Früchte.
4 -
Dinkel.
Haber.
Nagold, Freudenstadt. Unerach- tet den sämtl. Ortsöorständen unterm 21. April igzt (Jnt.Bl. Seite izy) genaue Vorschrift gegeben worden ist, auf welche Weise die jährlichen Verzeichnisse über ge fallene Fohlen und vorhandene, zur Nachzucht taugliche Stuttc« zu fertigen sehen, so hat sich bei Fertigung des Haupt-Verzeichnisses vom Jahr doch gezeigt, daß
viele Ortsvorsteher die Verzeichnisse nicht mit derjenigen Genauigkeit ausgefertigt übergeben haben, wie man dieß zu erwarten berechtigt war, und man sucht sich deßwegen, und um den, durch solche Nachläßigkenen nölhig werdenden, sehr Zeitraubenden «Erörterungen zu begegnen, veranlaßt, den sämmt- lichen Ortsvorstehern zu eröffnen,«daß man. wenn etwa wieder die oben erwähnte Vor-