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gegen die etwaige widerspenstige Zunftmit- glieder gehörig zu unterstützen.
Den 15. Febr. 1332.
K. Oberamt.
OberamL Freudenstadt.
Freuden st ad t. sAn sämtliche Orts- Vorstände.^ Donnerstag den 1. März d. I. früh F Uhr, tritt der Rekrutirungsrath aus dem Rathhaus dahier zusammen. Vor demselben haben die Ortsvorstande, mit ihren RekrutirungS-Pflichtigen ohne Ausnahme und mit den Duplikaten ver Rekrutirungs-Listcn Versehen, sich einzufinden, und der Loosziehung sowohl als der Fällung der Erkenntnisse über Befreiungs-Ansprüche anzuwohnen. Die —in den Gemeinden - Bezirken sich aushaltenden Rckrutirungs-Pflichtige anderer Obcramtsbezirke sind nach dem letzten Februar ohne neuern Erlaubnißschein nicht mehr daselbst zu dulden.
Zugleich wird vorläufig bemerkt, daß die K. Musterungs-Commission am Mittwoch den 7. März d. I. dahier zusammentrc- treten wird, vor welcher früh 3 Uhr zu erscheinen ist.
Den 4. Febr. 1652.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold, Hesselbronn. sVor- ladung eines Verschollenen oder seiner etwaigen Leibeserben.j Johann Georg Erhardt, geboren den 6. Januar 1762 ehelicher Sohn von Eberhard Erhardt, gewesenen Tagldhners in Hesselbronn und Anna Maria geb. Rothfuß, ist längst verschollen, und hat das 70ste Lebensjahr zurückgelegt.
Er oder seine etwaige Leibeserben werden hiemit aufgefordert, innerhalb 90 Tagen bei dem Waisengericht in Zumweiler sich zu melden, und das — in Pflegschaft stehende Vermögen von 186 fl.
in Empfang zu nehmen, widrigenfalls Erhardt für todt angenommen, und das Vermögen an seine bekannten Seiten- Verwandten verabfolgt werden wird.
Den 6. Februar 18Z2.
K. Oberamtsgericht H offaker.
Nagold, Haiterbach. sBürg- schafts - Gläubiger - Aufforderung.^ Auf Ansuchen der Erben des vor ungefähr Z Jahren verstorbenen Jakob Konzel- mann, gewesenen Lammwirths in Haiterbach, disseitigen Gerichts-Bezirks werden Diejenigen, gegen welche der er» wähnte Erblasser, Bürgschafts-Verbindlichkeiten übernommen, aufgefordert, ihre etwaige Ansprüche bei dem Stadtrath zu Haiterbach binnen einer unerstreckli- chen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.
Gegen die — welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, werden den Erben des Bürgen, alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbehalten.
Den 28. Januar 18Z2.
K. Oberamtsgericht, H 0 f f a k e r.
Außeramtliche Gegenstände.
F ü n f b r 0 n n, Oberamts Nagold. Unterzeichneter verkauft aus seiner eigenen Waldung 80 bis 90 Klafter vermischte Birken- und Fichten-Kohlen, er bietet daher solche den H.H. Feuerar- bcitern mit der Bemerkung an, daß das Klafter 12 fl. kostet, und die Bezahlung gegen Vorweisung eines obrig
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