Da werden denn c Weisen von des . und jede fühlende üllen!

henswerth ist auch ne an einem Arme sehr kunstreich ein- Fabrik und Oel- vchritte davon ent- ö» gebaute Mahl­stannes von unter-

d in die untere und von Kanälen der n deren Nähe von : ansehnliche Ober- banl ist. Zn der sieht man aus ci- Bau niitten unter t aus Kähnen ge- ndern aus sicherer :r in allerlei Fällen arf.

dt, ist terrassenför- lut, aus dessen ober- Shaus steht, dessen Zlockenklang hinab- and ihre Bewohner

mmelan ^chn!

von der Kirche ist errlich gelegen; und c das KameralamtS- reramtei, noch jetzt, frühesten Bewohner, Es ist mit dicken Vesten Thoren verse­hen befindet sich noch dem Namen Panzer Nähe des Schlosses,

> herrliche Lage auS- , früher Himmelreich >de bestimmt, ist nun für strafbare Bürger

Jillclligmz

für die Oberamts

Nagold, Freudenstadp Nro. io.

Freitag,

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg«

18 32 .

3. Februar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Bischer'scheu Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Nagold, Herren der g. sBeschäl- wesens-Ncgulirung.fi Die Ortsvorsteher ha­ben den Besitzern von Stutten, welche in Herrenberg belegt werden sollen, aufzugeben, dieselben am

Samstag, den r 6 Februar Vormittags 9 Uhr vor der Post daselbst vorzusühren, um in die Liste ausgenommen zu werden, widrigen­falls die Stutten zum Belegen nicht zuge- iassen würden. Auch find die Stuttenbesi- tzer anzuweisen, die Bcschälgebühr an ge­dachtem Tage gleich mirzubringen, indem der Einzug von Seilen des K. KameralamtS gleich besorgt wird.

Den 25. Januar rzz2.

K. Oberämter.

Qberantt Nagold.

Nagold. Unter Verweisung auf die im Reg.Bl. Nro. 54. von igzO enthaltene Instruktion für das Verfahren bei neuer oder veränderter Aufnahme eines Gebäudes in die allgemeine Brand-Versicherungs-An-

stalt, deren genaue Befolgung den Ortövor- ständcn anmit eingeschärfl wird, werden die­selben in Kenntniß gesetzt, daß die Unter­zeichnete Stelle der F. W. Vischerschen Buch­druckerei dahier zu Anlegung des durch Punkt 19. der erwähnten Verordnung, zur Fort­führung angeordneten Protokolls, Anleitung gegeben habe und daß von derselben die er­forderlichen Formulare können bezogen wer­den.

Den 1. Febr. 1352.

Oberamt.

Oberamt Frcudenstadt.

Freudenstadt. fAu fruf an den Ei- genthümer eines verlassenen Zollguts.fj Am vorigen Freitag den 27. Jan. d. I. Abends 6 Uhr hat ein Unbekannter, welcher in Fried­richsthal unfern des sogenannten Sonnwal- dcS von einem Landjäger der Zollschutzwache mit 6 Zuckerhüten so eingeschwärzt, arretirt wurde, durch die Nacht und das Terrain be­günstigt, unter Zurücklassung der Waare» die Flucht ergriffen. Es ergeht daher an jenen Unbekannten die Aufforderung, sich binnen 6 Monaten von heule an, bei un­terfertigter Stelle zu melden, und zu recht-

folgt.)

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