fertigen, widrigenfalls die unnachsichtliche Einziehung der Waare erkannt werden würde.

Den zr. Januar ig 52 .

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold, Haiterbach. sBürg- schafts - Gläubiger - Aufforderung.j Auf Ansuchen der Erben des vor ungefähr Z Jahren verstorbenen Jakob Konzel- mann, gewesenen Lammwirths in Hai­terbach, disseitigen Gerichts-Bezirks wer­den Diejenigen, gegen welche der er­wähnte Erblasser, Bürgschafts-Verbind­lichkeiten übernommen, aufgefordert, ihre etwaige Ansprüche bei dem Stadtrath zu Haiterbach binnen einer unerstreckli- chen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.

Gegen die welche dieser Auffor­derung keine Folge leisten, werden den Erben des Bürgen, alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vor­behalten.

Den 38 . Januar 1832.

K. Oberamtsgericht, H o f f a k e r.

Nagold. Altenstaig, Stadt. sBürgschafts - Gläubiger - Aufforderung.^ Auf Ansuchen der Erben des im Dezbr. i83i. verstorbenen Weisgerbers Franz Wurster von der Stadt Alten­staig werden diejenigen, gegen welche der erwähnte Erblasser, Bürgschafts- Verbindlichkeiten übernommen, aufgefor­dert, ihre etwaigen Ansprüche bei dem Waisengericht der Stadt Altenstaig bin­nen einer unstrecklichen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.

Gegen die welche dieser Auffor­derung keine Folge leisten, werden den

Erben des Bürgen alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbe­halten.

Den 23. Januar 1832.

K. Oberamtsgericht H 0 f f a k e r.

Forstamt Altenstaig.

Altenstaig. fWaldsaamen-Ak­kord.j Die Unterzeichnete Stelle wird in Folge höherer Weisung über den Be­darf an Waldsaamen für das Forstamt Urach bestehend in 7000 Pfund Tannen-Saamen,

54 Pfund Forchen-Saamen Mittwoch den 8 . Febr. d. I. einen Ak­kord in der Forstamtsstube Morgens 9 Uhr abschließen, wozu die Saamen- Händler und Akkordslustige hiemit ein­geladen werden, wobei schließlich ange- fügt wird, daß nur solche zum Abstreich zugelassen werden, welche sich durch ob­rigkeitliche Zeugnisse ausweisen können, daß sie zu Uebernahme des oben berühr­ten Akkords das erforderliche Vermögen besitzen.

Den 27 . Januar 1832.

K. Forstamt.

Außemmtliche Gegenstände.

Nöth, Oberamts Freudenstadt. ^Liegenschafts-Verkauf.j Johannes Horn­berger, Beck und Schildwirth in Schö­nengründ ist gesonnen seine bisher beses­sene Liegenschaft im öffentlichen Auf» streich an den Meistbietenden aus freier Hand zu verkaufen, solche besteht aus 1 zweistockigten Wohnhaus welches sich zu jedem Gewerb eignet,