fertigen, widrigenfalls die unnachsichtliche Einziehung der Waare erkannt werden würde.
Den zr. Januar ig 52 .
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold, Haiterbach. sBürg- schafts - Gläubiger - Aufforderung.j Auf Ansuchen der Erben des vor ungefähr Z Jahren verstorbenen Jakob Konzel- mann, gewesenen Lammwirths in Haiterbach, disseitigen Gerichts-Bezirks werden Diejenigen, gegen welche der erwähnte Erblasser, Bürgschafts-Verbindlichkeiten übernommen, aufgefordert, ihre etwaige Ansprüche bei dem Stadtrath zu Haiterbach binnen einer unerstreckli- chen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.
Gegen die — welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, werden den Erben des Bürgen, alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbehalten.
Den 38 . Januar 1832.
K. Oberamtsgericht, H o f f a k e r.
Nagold. Altenstaig, Stadt. sBürgschafts - Gläubiger - Aufforderung.^ Auf Ansuchen der Erben des — im Dezbr. i83i. verstorbenen Weisgerbers Franz Wurster von der Stadt Altenstaig werden diejenigen, gegen welche der erwähnte Erblasser, Bürgschafts- Verbindlichkeiten übernommen, aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche bei dem Waisengericht der Stadt Altenstaig binnen einer unstrecklichen Frist von 90 Tagen geltend zu machen.
Gegen die — welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, werden den
Erben des Bürgen alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbehalten.
Den 23. Januar 1832.
K. Oberamtsgericht H 0 f f a k e r.
Forstamt Altenstaig.
Altenstaig. fWaldsaamen-Akkord.j Die Unterzeichnete Stelle wird in Folge höherer Weisung über den Bedarf an Waldsaamen für das Forstamt Urach bestehend in 7000 Pfund Tannen-Saamen,
54 Pfund Forchen-Saamen Mittwoch den 8 . Febr. d. I. einen Akkord in der Forstamtsstube Morgens 9 Uhr abschließen, wozu die Saamen- Händler und Akkordslustige hiemit eingeladen werden, wobei schließlich ange- fügt wird, daß nur solche zum Abstreich zugelassen werden, welche sich durch obrigkeitliche Zeugnisse ausweisen können, daß sie zu Uebernahme des oben berührten Akkords das erforderliche Vermögen besitzen.
Den 27 . Januar 1832.
K. Forstamt.
Außemmtliche Gegenstände.
Nöth, Oberamts Freudenstadt. ^Liegenschafts-Verkauf.j Johannes Hornberger, Beck und Schildwirth in Schönengründ ist gesonnen seine bisher besessene Liegenschaft im öffentlichen Auf» streich an den Meistbietenden aus freier Hand zu verkaufen, solche besteht aus 1 zweistockigten Wohnhaus welches sich zu jedem Gewerb eignet,