> Oberamtsgericht Nagold» Egenhausen, Oberamts-,Gerlchts- bezirks Nagold. sDiebstahl.j In der abge­wichenen Nacht wurden dem Joh. Georg Bürkle, Ziegler von Egenhausen, aus sei­ner ungefähr ^50 Schritte von dem Orte Egenhausen entlegene Harzhütte, ein 1 Würtemberg'schen Eimer haltenden kupfernen Bechhafen und kupfernen Kup­pel samt 4 Rohr ungefähr 3 '/z Schuh jedes, in der Länge, nach vorheriger Ab­rechnung des GemäuerL, und weiter ein freigestandener kupferner Kessel ungefähr 8 Jmi haltend, und mit einem eiser­nen Hängring versehen, entwendet.

Den Werth der entwendeten Ge­genstände hat der Bestohlene auf 225 fl. bestimmt, und demjenigen, der den Dieb oder die gestohlene Gegenstände entdeckt, eine Belohnung von 12 Kronenthalern ausgesetzt.

Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daher geziemend ersucht, zu Ent­deckung des Diebs und Wiederherbei­schaffung des Entwendeten geeignet, mit­zuwirken.

Den 24. Januar 1832 .

K. Oberamtsgericht Ho ffaker.

Nagold. Sulz. sMundtodt- Erklärung.j Da Michael Rohm, Ad- lerwirth in Sulz durch Beschluß vom heutigen Tage wegen fortgesetzten ver­schwenderischen Lebenswandels für mund- todt erklärt, und demselben Valention Gärtner, Metzger von da als Pfleger aufgestellt worden ist, so wird dieses an- durch mit dem Beifügen zur öffentli­chen Kenntniß gebracht, daß jeder von

Rohm ohne Zustimmung seines Pflegers eingegangene Vertrag mag um baare Bezahlung geleistet oder geborgt werden, ungültig ist.

So beschlossen vom K. Oberamts- Gericht Nagold.

Den 15. Dezember i 83 i.

H 0 f f a k e r.

Nagold. Altenstaig, Stadt. ffBürgschafts - Gläubiger- Aufforderung.^ Auf Ansuchen der Erben des im Dezbr. I 85 i. verstorbenen Weisgerbers Franz Wurster von der Stadt Alten­staig werden diejenigen, gegen welche der erwähnte Erblasser, Bürgschafts- .Verbindlichkeiten übernommen, aufgefor­dert, ihre etwaigen Ansprüche bei dem Waisengericht der Stadt Altenstaig bin­nen einer unstrecklichen Frist von gs Tagen geltend zu machen.

Gegen die welche dieser Auffor- derung keine Folge leisten, werden den Erben des Bürgen alle ihnen derzeit zustehenden Einreden für immer Vorbe­halten.

Den 23 . Januar 1832 .

K. Oberamtsgericht , Hoffaker. .

- Kameralamt Horb.

Gündringen, Kameralamts Horb» sKirchen« Bauwesen.j Nachdem die Er­bauung einer neuen Kirche in Günd- ringen gnädigst genehmigt worden, so werden die Unterzeichneten Stellen am

Montag den 13. Februar d. I.

Vormittags 10 Uhr in dem Orte Gündringen eine AbstreichS- Verhandlung vornehmen, dabei aber nur diejenige Meister zugelassen, welche sich