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Intelligenz-

für die OberamtS-

Nagold, Freudenstadr

Nro. 8.

Freitag

Blatt

Bezirke

Horb und Herrenberg. 13 3 2.

27. Januar.

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Visch er'scheu Buchdruckerei.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks - Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Unter Bezugnahme auf die §. 27 der neuen Grund-Bestimmungen der Würtembergischen Sparkasse und die §. §. 5355 der Instruktion zu Vollziehung der­selben (Reg. Bl. t8Zr» Seite 44z) wird hiemit bekannt gemacht, daß der bisherige Agent, Werkmeister Blum zu Nagold auch künftig von den Amts-Angehörigen, Einla­gen, welche in die Sparkasse gemacht wer­den wollen, empfangen und an den Kassier gelangen lassen werde.

Den 24. Januar 1852.

Die Oberamts - Leitustg deS Wohlthatigkeits- VercinS.

Oberamt Horb.

Horb. sRekrutirung.^ Am Freitag den z. Februar d. I. werden die RekrutirungS- Listen berichtigt und die Prüfung der Be- sreiungs. Gründe vorläufig vorgenommen werden.

An diesem Tage haben sammtliche Schult­

heißen des Bezirks mit den Militär-Pflich­tigen, weiche auf Befreiung Anspruch ma­chen Vormittags z Uhr auf dem hiesigen RathhauS zu erscheinen.

Die Ziehung des LooseS geschieht am. Donnerstag den ersten März igz2, wobei die ÄrkSvorßOer mit sämmtlichen Militär- Pflichtigen sich einzufinden haben.

Den 16. Januar igz 2 .

K. Oberamt.

Horb. Da sich die Fälle vermehrt ha­ben, bei welchen die Verordnung vom iten September izM in Betreff des Verkaufs der Milchkälber (Staats- und Regierungs­blatt von iglO Seite 576) von den OrtS- vorstehern des disseitigen Bezirks vernach­lässigt wurde, indem theils das Alter der verkauften Kälber in den Urkunden nicht beigesetzt, theils die Zahl der durch einen Mezger gekauften Stücke nicht mit Worten geschrieben ist, so sieht man sich zu der Er­klärung veranlaßt, daß bei jedem ferner zur Anzeige kommenden Fall die gebührende Ordnungsstrafe eintreten würde, gleichwie bei dem Vorkommen ungestempelter Vieh- Urkunden.

Den 24. Januar rözs.

K. L bekamt.