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Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfands-Wesens in der Gemeind Pfalzgrafenweiler.j Der Pfand- Cvmmissär Heinrich hat den i8ten d. MtS. in der Gemeinde Pfalzgra- fenweiler das Pfand-Bereinigungs Geschäft vollendet und das neue Unter- pfandS-Buch angelegt.
Dieß wird mit dem Anfägeu zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an, die Verpfändungen in jener Gemeinde nach dem Pfand »Gesetz vom 15 . April 1828 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28. des Einführungs-Gesetzes von gleichem Tage werden behandelt werden.
Den 1Z. Juni i 85 o.
K. Oberamtsgericht.
Weinland.
Forstamt Altenstaig.
Altensiaig. In dem Revier Hofstett liegen von dem Schlag - Er- zeugniß p. gegenwärtig 70 Stück Eichen von Zotv Cubicschuh an zer- schiedener Länge, den Cubicschuh zu 7V2 kr., zum Verkauf bereit.
Die Liebhaber können nach vorheriger Rücksprache mit dem Revierförster Müller zu Hofstett Einsicht von der Holz - Qualität nehmen , und sodann ihren Bedarf bei dem Forstamt binnen 14 Tagen anzeigen. Auf Verlangen wird auch die ganze Qualität
an einen Käufer um obigen Preiß verabfolgt.
Den Zo. Juni i 85 o.
K. Forstamk.
G r ü t e r.
Altenstaig Stadt, Gerichts- Bezirks Nagold. sSchulden - Liqui- dation.j Da der Versuch, das von dem gestorbenen Georg Jakob Hummel, Bäcker von Altenstaig Stadt, hinterlassene Schuldenwesen im Wege des Vergleichs zu beseitigen, mißlungen ist, so muß dasselbe durch ein ordentliches Gannt - Verfahren erledigt werden, und es ist daher zur Reaßu- mirung der früher» Schulden-Liquidation ,
Montag der 2 6ste Juli l. I. festgesetzt. Es werden nun die unbekannten Gläubiger des Hummel öffentlich aufgefordert, daß sie an gedachtem Tag',
Morgens 8 Uhr,
entweder in Person, oder mittelst Aufstellung eines gesetzlich Bevollmächtigten auf dem Rathhaus zu Altenstaig Stadt erscheinen, ihre Forderungen gehörig liquidiren, und sich übcr den Verkauf der Güter und provisorisch aufgestellten Güterpfleger erklären.
Wer diesem Aufruf nicht Folge leistet, oder vor dem anberaumten Termin keinen schriftlichen Receß einreicht, wird von Seiten des Königl. Ober« amtsgerichts Nagold, am
Montag den 2ten August l. I. durch einen Präclusiv-Bescheid von