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Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. ^Bereinigung des Unterpfands-Wesens in der Ge­meind Pfalzgrafenweiler.j Der Pfand- Cvmmissär Heinrich hat den i8ten d. MtS. in der Gemeinde Pfalzgra- fenweiler das Pfand-Bereinigungs Ge­schäft vollendet und das neue Unter- pfandS-Buch angelegt.

Dieß wird mit dem Anfägeu zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von gedachtem Tage an, die Verpfändun­gen in jener Gemeinde nach dem Pfand »Gesetz vom 15 . April 1828 und die Concurse nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, beziehungsweise nach dem Art. 28. des Einführungs-Ge­setzes von gleichem Tage werden be­handelt werden.

Den 1Z. Juni i 85 o.

K. Oberamtsgericht.

Weinland.

Forstamt Altenstaig.

Altensiaig. In dem Revier Hofstett liegen von dem Schlag - Er- zeugniß p. gegenwärtig 70 Stück Eichen von Zotv Cubicschuh an zer- schiedener Länge, den Cubicschuh zu 7V2 kr., zum Verkauf bereit.

Die Liebhaber können nach vorhe­riger Rücksprache mit dem Revierför­ster Müller zu Hofstett Einsicht von der Holz - Qualität nehmen , und so­dann ihren Bedarf bei dem Forstamt binnen 14 Tagen anzeigen. Auf Ver­langen wird auch die ganze Qualität

an einen Käufer um obigen Preiß verabfolgt.

Den Zo. Juni i 85 o.

K. Forstamk.

G r ü t e r.

Altenstaig Stadt, Gerichts- Bezirks Nagold. sSchulden - Liqui- dation.j Da der Versuch, das von dem gestorbenen Georg Jakob Hum­mel, Bäcker von Altenstaig Stadt, hinterlassene Schuldenwesen im Wege des Vergleichs zu beseitigen, mißlun­gen ist, so muß dasselbe durch ein or­dentliches Gannt - Verfahren erledigt werden, und es ist daher zur Reaßu- mirung der früher» Schulden-Liqui­dation ,

Montag der 2 6ste Juli l. I. festgesetzt. Es werden nun die un­bekannten Gläubiger des Hummel öf­fentlich aufgefordert, daß sie an ge­dachtem Tag',

Morgens 8 Uhr,

entweder in Person, oder mittelst Auf­stellung eines gesetzlich Bevollmächtig­ten auf dem Rathhaus zu Altenstaig Stadt erscheinen, ihre Forderungen gehörig liquidiren, und sich übcr den Verkauf der Güter und provisorisch aufgestellten Güterpfleger erklären.

Wer diesem Aufruf nicht Folge leistet, oder vor dem anberaumten Ter­min keinen schriftlichen Receß einreicht, wird von Seiten des Königl. Ober« amtsgerichts Nagold, am

Montag den 2ten August l. I. durch einen Präclusiv-Bescheid von