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Intelligenz-Blatt

r die Oberamts« Bezirke

Nagold, Freuöenstadr und Horb.

Im Verlag der Vischrr'schen Buchdruckerek.

Nro. 94. Dienstag den 24. November 1829.

Verfügungen der -Königlichen Be­zirks-Behörden.

Nagold, Freudensiadt und Horb. ES ist den meisten Orts-Vorständen schon durch öffentliche Blätter bekannt gewor­den, daß sich neuerlich ein württembergi- scher Privat - Verein für eine Hagelscha­dens-Versicherung gebildet habe und die­jenige, zu deren Kenntniß hievon noch nichts gekommen ist, erfahren es durch gegenwärtige Bekanntmachung.

Bei dieser Anstalt findet durchaus kei­ne Spekulation auf einen Gewinn der Unternehmer statt, es ist vielmehr, da den Statuten gemäß, die Einlagen unter die Beschädigten vcrtheilt werden, der Plan darauf angelegt, daß die Theilnehmcr die Entschädigung sich einander selbst ver­sichern und so dem von Landwirthen viel­fach sich geäußerten Wunsche entsprochen werde, sich gegen die Gefahr, die Früchte die auf den Bau der Felder verwendeten Arbeiten und Kosten, durch Hagelfchlag zu verlieren, sicher gestellt zu sehen.

Es wird öffentliche Rechnung abgelegt und die eingehenden Gelder werden durch die, von den Empfängern dem Verein zu bestellenden Cautionen gesichert.

Jemehr sich Theilnehmcr an der An­stalt finden, desto vollständiger können die mäßigen Einlagen zum Ersatz des. mögli­

chen Schadens ausreichen und es beab­sichtigen deßwegen auch die gegebenen Statuten die möglichste Erleichterung der Theilnahme, so daß es von dcü Landwir­then nun selbst abhängt, ob sie von der ihnen dargebotenen Gelegenheit einer längst gewünschten Hagelschadens - Versicherung Gebrauch machen, oder ob sie der Erfül­lung eines solchen Wunsches entsagen wollen.

Es werden nun die sämmtliche Orts- Vorstände angewiesen, hienach die Land- wirthe über die wohlthätigen Zwecke der Anstalt zu belehren, und zur Theilnahme an derselben einzuladen.

Den ry. November ig2y.

K. Oberämter.

Qberantt Freudenstadt.

Fr eud enstadt. Da nach einer eingelaufenen Anzeige in dem Orte Göt- telfÄigen und dessen Parcellen Eisenbach und Allmandle die Lungenfäule herrscht, so wird hiedurch jeder Rindvieh-Handel mit jenem Orte bis auf weitere Anordnung strenge verboten.

Den 14. November rö2y.

K. Oberamt.

Außeramtliche Gegenstände.

Nagold. Am der Verlassen-