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hiesigen Rathhaus oinzufinden, ihre Forderungen unter Vorlegung der Original-Schuld-Dokumente oder be­glaubigten Abschriften zu liquidiren und der weitern Verhandlung anzu­wohnen.

Von den nicht erscheinenden be­kannten Gläubigern wird, falls ein Vergleich zu Stande kommt, ange­nommen, als treten sie der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger ihrer Ca- thegorie bei, die unbekannten Gläu­biger aber, welche bei dieser Verhand­lung nicht erscheinen, werden auf die Nachtheile aufmerksam gemacht, die bei einem zu Stande kommenden Vergleich, nachträgliche Forderungen haben mäßen.

Den 9. Novbr. 1.829.

K. Amts-Notariat.

Stroh.

Altenstaig, Gerichts-Bezirks Nagold. sSchulden-Liquidation.) Die Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, das Schulden - Wesen des Gottfried Keller, Burgers und Steinhauers von hier, wo möglich im außergerichtlichen / Wege durch Vergleich zu erledigen.

Zu dieser Verhandlung ist nun Tagfahrt auf

Dienstag den 8. Decbr. l. I. festgesetzt, und es werden daher'alle diejenigen, welche aus irgend einem 'Rechtsgrunde eine Forderung an den Keller zu machen haben, anmit auf- .gefordert, an gedachtem Tag, Vormittags 8 Uhr, entweder in Person, oder durch gesetz­

lich Bevollmächtigte auf dem allhiesi­gen Rathhaus zu erscheinen, ihre For. derungen gehörig zu liquidiren und sich über einen Borg- oder Nachlaß- Vergleich zu erklären.

Die rächt liquidirenden, aus den Gerichts-Akten nicht bekannten Gläu­biger werden am Montag den i^ten Decbr. l. I. von dem Königlichen Oberamtsgericht Nagold durch einen Präclusiv - Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den bekannten aber wird angenommen werden, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Cathe- gorie beitreten.

Den 10. Novbr. 1829.

K. Amts-Notariat.

Stroh.

Freu den stadt. sGläubiger- Aufruf.) Die Gläubiger der Jakob Kugler'schen Eheleute, welche nicht schon unterm 9. Juli d. I. specia- liter zur genauen Angabe ihrer For­derungen aufgefordert worden sind, er­halten sämmtlich ihre Befriedigung, wenn sie bis zum 1. December d. I. ihre Forderungen der Unterzeichneten Stelle anzeigcn, und resp. Nachweisen.

Rach Ablauf dieser Frist kann keine Zahlungs - Hülfe mehr geleistet werden.

Den 14. Novbr. 1829.

Stadtschultheißenamt.

Außeramtliche Gegenstände.

Altenstaig Stadt. sFahr- niß - Versteigerung.) Herr Stadtrath

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