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Intelligenz-Blatt
für die OberamtS-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 92. Dienstag den 17. November 1329.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Kameralamt Dornstetten.
D o r n st e t t e n. sErlaß an sämmtliche Ortsvorstsinde im Cameral- Bezirk, die Güterbestand-Gelder und Martini - Gefälle betreffend.^ Man hat schon öfters wahrzunehmen gehabt, daß die Pächter herrschaftlicher Güter, denen der Zahlungs-Termin wohl bekannt ist, noch eine besondere Anforderung durch Ausschreiben erwarten, und sich darüber beschweren zu können glauben, wenn sie nach verflossenem Termin exequirt werden.
Da aber in diesem Falle eine besondere Anforderung keineswegs erforderlich ist, so haben die Schultheißen- Aemter allen denen, welche herrschaftliche Grundstücke oder Gebäude im Pacht haben, zu eröffnen, daß die auf Martini d. I. verfallenen Pachtzins längstens bis isten December von der Execution verschont bleiben können.
Zugleich wird sämmtlichen Orts.- Vorständen aufgegeben, ihren Ge
meinden zu eröffnen, daß im Laufe des Monats December sämmtliche sogenannte Martini-Gefälle an Grundzinsen, Concessions-Geldern, Forstzinsen und dergl. eingezogen, die Ein- zugstage aber noch besonder werden bekannt gemacht werden.
.Den 14. Novbr. 1829.
K. Kameralamt.
Mögling.
Altenstaig, Gerichts-Bezirks Nagold. sGlaubiger - Vorladung.^ Jakob Ludwig Wallraff, Burger und Schmidt von hier, ist gesonnen, sein Schulden - Wesen unter der Leitung der Unterzeichneten Stelle im außergerichtlichen Wege und wo möglich durch Vergleich zu erledigen.
Es werden daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an denselben zu machen haben, anmit arffgefordert, sich am Montag den 7. Decbr. l. I.
Vormittags 8 Uhr, entweder in Person, oder durch gesetzlich Bevollmächtigte auf dem all-