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Intelligenz-Blatt

für die OberamtS-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.

Nro. 92. Dienstag den 17. November 1329.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Kameralamt Dornstetten.

D o r n st e t t e n. sErlaß an sämmtliche Ortsvorstsinde im Cameral- Bezirk, die Güterbestand-Gelder und Martini - Gefälle betreffend.^ Man hat schon öfters wahrzunehmen gehabt, daß die Pächter herrschaftlicher Gü­ter, denen der Zahlungs-Termin wohl bekannt ist, noch eine besondere An­forderung durch Ausschreiben erwar­ten, und sich darüber beschweren zu können glauben, wenn sie nach ver­flossenem Termin exequirt werden.

Da aber in diesem Falle eine be­sondere Anforderung keineswegs erfor­derlich ist, so haben die Schultheißen- Aemter allen denen, welche herrschaft­liche Grundstücke oder Gebäude im Pacht haben, zu eröffnen, daß die auf Martini d. I. verfallenen Pachtzins längstens bis isten December von der Execution verschont bleiben können.

Zugleich wird sämmtlichen Orts.- Vorständen aufgegeben, ihren Ge­

meinden zu eröffnen, daß im Laufe des Monats December sämmtliche so­genannte Martini-Gefälle an Grund­zinsen, Concessions-Geldern, Forstzin­sen und dergl. eingezogen, die Ein- zugstage aber noch besonder werden bekannt gemacht werden.

.Den 14. Novbr. 1829.

K. Kameralamt.

Mögling.

Altenstaig, Gerichts-Bezirks Nagold. sGlaubiger - Vorladung.^ Jakob Ludwig Wallraff, Burger und Schmidt von hier, ist gesonnen, sein Schulden - Wesen unter der Leitung der Unterzeichneten Stelle im außer­gerichtlichen Wege und wo möglich durch Vergleich zu erledigen.

Es werden daher alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung an denselben zu ma­chen haben, anmit arffgefordert, sich am Montag den 7. Decbr. l. I.

Vormittags 8 Uhr, entweder in Person, oder durch ge­setzlich Bevollmächtigte auf dem all-