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für die Oberamt-»Bez irke
Nagold, Freudrnstadr und Horb.
Im Verlag der Bischer's che.. Buchdruckerei.
Nro. 28 . Dienstag den 7» April 1329.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. sCautionen.^ Die K. Verfügung vom z- Jul. iür8. Reg..Bl. Iö2g. Nro. 48 - Seite 604 und folgende, legt den Gemeinde- und StiftungS-Rcch- nern die Verbindlichkeit zur CautionS-Lei- stung auf, und bezeichnet in ihren K. §. z und 4. den Maarstab , nach welchem di» Grvffe der Kautionen berechnet «erde» muß; in dem §. 4. ist auch die Bestimmung enthalten, daß dem Gemeinderath oder beziehungsweise dem StistungSrath gestattet sepe, mit bezirk-amtlicher Gench- migung einem Rechner die Einlegung einer Caution in dem Fall zu erlassen, wenn sein« etat-mäßigen Einnahmen den Betrag von 2,400 fl. nicht übersteigen, in welchem Falle jedoch die Ehefrau eine» solchen Rechner» nach9. dieser Derfü- gung sich für alle der Caffe au» der Amt-- führung ihre» Gatten erwachsende Forde
rungen an denselben, als Hauptschuld««- rin zu verbinden hat, welche Erkla- rung vor 2 Zeugen geschehen, und von diesen Z Personen und dem Schultheißen in dem Gemeindcrathr-Protokoll beurkundet sepn muß.
Diesen Bestimmungen zu Folge werden nun sämmtliche Gemeinde», und Stif» tungSräthe des Bezirkt aufgefordert, unfehlbar und längsten» binnen 14 Tagen unter f eiger Erwaguna der genannten Verführ«- und der Verhältnisse der Stech- ner rme Berechnung der etat-mäßigen Einnahmen und der Größe der einzuke- gendcn Caution zu entwerfen, sodann über die Einlegung selbst einen Beschluß zu fassen, diesen Beschluß dem Betheiligtrn zu eröffnen, für die Einlegung der Cautksn besorgt zu seyn, und dem K. Lberamt zur Genehmigung vorzulegen, auch ist ein Ausweis in der hienach verzeichnet»« Form beizuschließen.
Den 1. April 1329.
K. Oberamt.
Orte.
Namen und Eigenschaft der
Rechner.
Betrag der Einnahmen
Betrag
der
gesetzlichen
Caution.
Betrag
der
wirklichen
Cautions«
Einlage.
Art der Cautions- Einlage und Datum beSJn- ftruments.
Bemer
kungen.
an Slaats- -ener Amtsanla- gcn rum 4»en Theil
anetatswä ßlgen Einnahmen , Gemeinde- Anlage.
Zusam
men.
ß. ^ fi ^ --
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