Oberamt.sgerichL Nagold. Nagold. sPfand-Geschäfts-Be- reinigungen.^ In den Gemeinden Gaugenwald, Mindersbach, Rohrdorf und Pfrondorf, diesseitigen Gerichts- Bezirks, .ist das Pfand-Geschäft vollendet, und in jedem Orte das neue Unterpfands-Buch vollständig angelegt worden; daher in denselben, von dem endesgezeichneten Tage an, vorkommende Verpfändungen nach dem neuen Pfand-Gesetze, vorfallende §on- kurse hingegen nach dem neuen Drio- ritäts - Gesetze, in Verbindung mit dem Artikel 12 des Einführungs-Gesetzes, werden behandelt.werden; was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Den Zi. März 1829.
K. Oberamtsgericht.
Hoff ackere
Oberamtsgericht FreudenstadL. Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich-erkannten Gannte der Jakob und Friedrich Trik'schen Eheleute zu Ursenthal, Schultheißerei Lom- bach, werden alle, welche Forderungen an ihr Vermögen machen, oder sich etwa für die Gemeinschuldner verbürgt haben, hiemtt aufgerufen, ihre Ansprüche und deren Vorzugs-Rechte dafür am Montag den Hten May Vormittags 8 Uhr in dem .Wirthshaus zum Ochsen zu Loßburg auszuführen und sich zugleich über einen Borg- oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche wedre persönlich, noch durch Bevollmächtig-
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ten, noch vor oder an obiger Tagfqhrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, soweit solche nicht ffchon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, .durch ein nach der Liquida- tions - Verhandlung auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmasse ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen , daß sie den Erklärungen derer beitreten, wel- .che mit ihnen gleiche Rechte haben.
Freudenstadt den 24. März 1829.
,KV Oberamtsgericht.
Weinland.
Freudenstadt. Dieser Liquidation vorgängig wird Montag den L7sten April der Verkauf des von den Trik gemeinschaftlich.besitzenden Guts im Wirthshaus zu Lombach vorge- mommen., welches besteht in einem Wohnhaus, Scheuer und Stallung unter einem Ziegeldach, etwa 2 Morgen i'/s Viertel Wiesen,
6 — 2 — Ackers,
2 — 1 — Waldung,
wobei bemerkt wird, daß das Gut nach dem bisherigen Besitz in 2 Theile rein abgetheilt und versteint ist.
Kaufs - Liebhaber haben sich Vormittags 8 Uhr in Lombach bei der Verhandlung einzufinden, deren Ratifikation sich für die Liquidations-Tagfahrt Vorbehalten bleibt. Den 24. März 1828.
K. Oberamtsgericht.
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