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Intelligenz-Blatt
fürdieOberamts-Bezirke
Nagold und Freudensradr.
Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.
Nro. io-j.. Monrag den 29. December 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Freudensiadt. Nagold. sAn sämmtliche Orts-Vorstände.) Das Schießen in der NeujahrsNacht ist und bleibt bei zehen Gulden, und je nach Umständen, weiterer Strafe verboten. Die Orts - Vorstände werden aufgefordert, dieses Verbot der Bürgerschaft wiederholt bekannt zu machen,. zu dessen Handhabung angemessene Vorkehrungen zu ' treffen, und die Uebertreter den unterfertigten Stellen bei eigener Verantwortung anzuzeigen. .
Den rg. Decbr. 1828.
. Dis K. Oberämter.
Nagold. Freudenstadt. Die A, Oberämter sind angewiesen, der
hohen Kreiß-Regstrung in Bälde Be-,
richt übet den Fortgang derjenigen Anstalten, welche zu Abstellung des schädlichen Vieh - Einstellens getroffen sind, zu erstattest.
Damit nun diese Berichts-Erstattung genügend geschehen könne, wird den Ortsvorstehern sämmtlicher Ger meinden der beiden Oberamts-Bezirke der Befehl ertheilt, die in der nach» stehenden Ueberstcht voxzeichneten Nörchen über den Stand des Melkoie» hes und des unter diesem befindlichen Stellviehes sogleich auszufüllen, und die Ueberstchten sodann den K. Oberämtern einzuschicken.
Hiebei find nicht nur blos allgemeine und oberflächliche Angaben und Schätzungen zu Grund zu legen, sondern diese Angaben sind mittelst an- zustellender genauer Untersuchung durch eine Deputation des Gemeinderathä jeden Orts pflichtmäßig zu erheben,, und in ein dem Oberamt vorzulegen- des Verzeichniß zu bringen, in welchem sämmtliche Viehhalter namentlich anzugeben sind.
Man erwartet diese Ueberfichtest binnen 3 Wochen von heute an unfehlbar, und derjenige Ortsvorsteher, welcher sie bis zum 9. Januar 18LA