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Intelligenz-Blatt

fürdieOberamts-Bezirke

Nagold und Freudensradr.

Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.

Nro. io-j.. Monrag den 29. December 1828.

Verfügungen der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Freudensiadt. Nagold. sAn sämmtliche Orts-Vorstände.) Das Schießen in der NeujahrsNacht ist und bleibt bei zehen Gulden, und je nach Umständen, weiterer Strafe ver­boten. Die Orts - Vorstände werden aufgefordert, dieses Verbot der Bür­gerschaft wiederholt bekannt zu ma­chen,. zu dessen Handhabung angemes­sene Vorkehrungen zu ' treffen, und die Uebertreter den unterfertigten Stel­len bei eigener Verantwortung anzu­zeigen. .

Den rg. Decbr. 1828.

. Dis K. Oberämter.

Nagold. Freudenstadt. Die A, Oberämter sind angewiesen, der

hohen Kreiß-Regstrung in Bälde Be-,

richt übet den Fortgang derjenigen Anstalten, welche zu Abstellung des schädlichen Vieh - Einstellens getroffen sind, zu erstattest.

Damit nun diese Berichts-Erstat­tung genügend geschehen könne, wird den Ortsvorstehern sämmtlicher Ger meinden der beiden Oberamts-Bezirke der Befehl ertheilt, die in der nach» stehenden Ueberstcht voxzeichneten Nö­rchen über den Stand des Melkoie» hes und des unter diesem befindlichen Stellviehes sogleich auszufüllen, und die Ueberstchten sodann den K. Ober­ämtern einzuschicken.

Hiebei find nicht nur blos allge­meine und oberflächliche Angaben und Schätzungen zu Grund zu legen, son­dern diese Angaben sind mittelst an- zustellender genauer Untersuchung durch eine Deputation des Gemeinderathä jeden Orts pflichtmäßig zu erheben,, und in ein dem Oberamt vorzulegen- des Verzeichniß zu bringen, in wel­chem sämmtliche Viehhalter nament­lich anzugeben sind.

Man erwartet diese Ueberfichtest binnen 3 Wochen von heute an un­fehlbar, und derjenige Ortsvorsteher, welcher sie bis zum 9. Januar 18LA