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nicht übergeben hat, erhält einen Wart- setzt werden wird.
boten, welchem neben der Gebühr für Den ig. Decbr. 182L.
den Gang, noch ein Wartgeld ausge- Die K. Oberämter.
Vieh-Eigen-
W«h-
Darunter
Gemeinde-
Stand
thümer.
derselben
Stelloich.
Geldwerth des Stell- VicheS.
Ob eine
Vieh-Leih- Casse vorhanden, und deren Erfolg.
Sonstige Mittel zu Abstellung des Vieh- Einstellcns.
Bemerkungen.
ObemmLsgerichL Nagold.
Ebershardt, Königs. Oberamtsgerichts Nagold. sUntcrpfauds- Bereinigung.j Da der Pfand-Kvm- missaire Kießer von Altensiaig unterm heutigen Tage das Pfand - Geschäft in hiesiger Gemeinde völlig zu Ende gebracht, und das neue Unterpfands-Buch vollständig angelegt hat; so wird dieß unter dem Anhang an- durch zur öffentlichen .Kenntniß gebracht, daß von heute an -verkommende Verpfändungen und Konkurse ganz nach dem neuen Pfand- und Prioritäts-Gesetze, in Verbindung mit dem Artikel 12 des Einführungs - Gesetzes, werden behandelt und ausgeführt werden.
Nagold, den 6. Decbr. 1828.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Hoff acke r.
Stammheim, Oberamtö Calw. sWarnung.ff Da Balthas Kober,
Schmid, und Mose Kober, Schreiner, beide Bürger von hier, hie und da Schulden machen, und selbige in einem solchen geringen Vermögens- Zustand sind, daß denen, welchen sie schuldig sind, keine amtliche Hülfe zu leisten ist.
So stehet sich der Gemeinderath veranlaßt, einen jeden zu warnen, Drnenselben nichts mehr zu borgen.
Die Herren Ortsvorsieher werden ersucht, solches ihren Untergebenen bekannt zu machen.
Den iZ. Decbr. 1828.
Gemein dcrath.
Aus Auftrag,
Rathsschreiber Scheumann.
AußeramtUche Gegenstände..
Nagold. Die Unterzeichneten bringen Ihren Geschäfts - Freunden zur Nachricht, daß nach freundschaftlichem Uebereinkommen, der Detail-