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nicht übergeben hat, erhält einen Wart- setzt werden wird.

boten, welchem neben der Gebühr für Den ig. Decbr. 182L.

den Gang, noch ein Wartgeld ausge- Die K. Oberämter.

Vieh-Eigen-

W«h-

Darunter

Gemeinde-

Stand

thümer.

derselben

Stelloich.

Geldwerth des Stell- VicheS.

Ob eine

Vieh-Leih- Casse vor­handen, und deren Erfolg.

Sonstige Mittel zu Abstellung des Vieh- Einstellcns.

Bemerkungen.

ObemmLsgerichL Nagold.

Ebershardt, Königs. Ober­amtsgerichts Nagold. sUntcrpfauds- Bereinigung.j Da der Pfand-Kvm- missaire Kießer von Altensiaig un­term heutigen Tage das Pfand - Ge­schäft in hiesiger Gemeinde völlig zu Ende gebracht, und das neue Unter­pfands-Buch vollständig angelegt hat; so wird dieß unter dem Anhang an- durch zur öffentlichen .Kenntniß ge­bracht, daß von heute an -verkommende Verpfändungen und Konkurse ganz nach dem neuen Pfand- und Priori­täts-Gesetze, in Verbindung mit dem Artikel 12 des Einführungs - Gese­tzes, werden behandelt und ausgeführt werden.

Nagold, den 6. Decbr. 1828.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Hoff acke r.

Stammheim, Oberamtö Calw. sWarnung.ff Da Balthas Kober,

Schmid, und Mose Kober, Schrei­ner, beide Bürger von hier, hie und da Schulden machen, und selbige in einem solchen geringen Vermögens- Zustand sind, daß denen, welchen sie schuldig sind, keine amtliche Hülfe zu leisten ist.

So stehet sich der Gemeinderath veranlaßt, einen jeden zu warnen, Drnenselben nichts mehr zu borgen.

Die Herren Ortsvorsieher werden ersucht, solches ihren Untergebenen be­kannt zu machen.

Den iZ. Decbr. 1828.

Gemein dcrath.

Aus Auftrag,

Rathsschreiber Scheumann.

AußeramtUche Gegenstände..

Nagold. Die Unterzeichneten bringen Ihren Geschäfts - Freunden zur Nachricht, daß nach freundschaft­lichem Uebereinkommen, der Detail-