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für die Oberamts-Bezirke
Nagold und F r e u d e n s t a d t.
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Am Verlag der Bische r'sche n Buchdruckerei.
Nro. io2. Monrag den 22. December 1828.
V>.'r;üziulgcn der Königlichen Bezirks-Behörden.
Freudensiadt. Nagold. sAn sämmtliche Orts - Vorstände.j Das Schießen in der Neujahrs-Nacht ist und bleibt bei zehen Gulden, und je nach Umstünden, weiterer Strafe verboten. Die Orts - Vorstände werden ausgefordert, dieses Verbot der Bürgerschaft wiederholt bekannt zu machen, zu dessen Handhabung angemessene Vorkehrungen zu treffen, und die Uebertretcr den unterfertigten Stellen bei eigener Verantwortung anzu- zeigen.
Den iZ. Decbr. 1828.
Die K. Oberämter.
Nagold. Freudensiadt. Die K. Oberämter sind angewiesen, der hohen Kreiß-Regierung in Bälde Bericht über den Fortgang, derjenigen Anstalten, welche zu Abstellung des schädlichen Vieh - Einstellens getroffen sind, zu erstatten^.
Damit nun diese Berichts-Erstattung genügend geschehen könne, wird den Ortsvorstehern sämmtlicher Gemeinden der beiden Oberamts-Bezirke der Befehl ertheilt, die in der nach-, stehenden Uebersicht vorzeichneten No- titzen über den Stand des Melkviehes und des unter diesem befindlichen Stellviehes sogleich auSzufüiien, und die Übersichten sodann den K- Oberämtern cinzuschicken. '
Hiebei sind nicht nur blos allge, meine und oberflächliche Angaben und Schätzungen zu Grund zu legen, sondern diese Angaben sind mittelst an- zustellender genauer Untersuchung durch eine Deputation des Gemeinderaths jeden Orts pflichtmaßig zu erheben, und in ein dom Oberamt vorzulegendes Verzeichniß zu bringen, in welchem sämmtliche Viehhalter namentlich anzugeben sind.
Man erwartet diese Uebersichteir binnen Z Wochen von heute an unfehlbar, und derjenige Ortsvorsieher, welcher sie bis zum 9. Januar 18LS