4Z1

icht.

-isst,

)eißt.

Mehrere

ogar sein >ennen.

rs zu B. egten die ;hr md» wie ihr 'agle er: e zusam- befrägte, er:Ihr ich aber d."

r erregt, ald zum

d dorten

>r ihn.

> beiden,

i.

u Thun

genö je Busen

I il t c l l t g e >i z - B l a l t

für die Oberamts-Bezirke

Nagold und F r e u d e n s t a d t.

--- - q».--z ^ --

Am Verlag der Bische r'sche n Buchdruckerei.

Nro. io2. Monrag den 22. December 1828.

V>.'r;üziulgcn der Königlichen Be­zirks-Behörden.

Freudensiadt. Nagold. sAn sämmtliche Orts - Vorstände.j Das Schießen in der Neujahrs-Nacht ist und bleibt bei zehen Gulden, und je nach Umstünden, weiterer Strafe ver­boten. Die Orts - Vorstände werden ausgefordert, dieses Verbot der Bür­gerschaft wiederholt bekannt zu ma­chen, zu dessen Handhabung angemes­sene Vorkehrungen zu treffen, und die Uebertretcr den unterfertigten Stel­len bei eigener Verantwortung anzu- zeigen.

Den iZ. Decbr. 1828.

Die K. Oberämter.

Nagold. Freudensiadt. Die K. Oberämter sind angewiesen, der hohen Kreiß-Regierung in Bälde Be­richt über den Fortgang, derjenigen Anstalten, welche zu Abstellung des schädlichen Vieh - Einstellens getroffen sind, zu erstatten^.

Damit nun diese Berichts-Erstat­tung genügend geschehen könne, wird den Ortsvorstehern sämmtlicher Ge­meinden der beiden Oberamts-Bezirke der Befehl ertheilt, die in der nach-, stehenden Uebersicht vorzeichneten No- titzen über den Stand des Melkvie­hes und des unter diesem befindlichen Stellviehes sogleich auSzufüiien, und die Übersichten sodann den K- Ober­ämtern cinzuschicken. '

Hiebei sind nicht nur blos allge, meine und oberflächliche Angaben und Schätzungen zu Grund zu legen, son­dern diese Angaben sind mittelst an- zustellender genauer Untersuchung durch eine Deputation des Gemeinderaths jeden Orts pflichtmaßig zu erheben, und in ein dom Oberamt vorzulegen­des Verzeichniß zu bringen, in wel­chem sämmtliche Viehhalter nament­lich anzugeben sind.

Man erwartet diese Uebersichteir binnen Z Wochen von heute an un­fehlbar, und derjenige Ortsvorsieher, welcher sie bis zum 9. Januar 18LS