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I k t e l l t g e n z - B l a t t
für die O b er am ts-B ezirke
N a g o l d und F r e u d e n s r a d r.
. Im Verlag der V ißch e r'sch e n Buchdruckerei.
Nrs. io:. Freirag den 19. December 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks-Behörden.
Oberamt Freuderrstadt.
Freudenstadt. sAn sämmtli- che Orts - Vorstände des diesseitigen OberamtS-Bezirks.j Um die bestehende Maas-Ordnung in dem ganzen Ober- amtö-Bezirke genügend durchzuführen, findet sich das OberamL veranlaßt, in der Oberamts- Stadt ein Pfechtamt, bestehend aus der Person des Stadtrath Kantlehncr,
D«. B-,»da,d. Schl-x--, ! b,«d-nft.
Gottl. Ettwein, Schreiner, t
für den ganzen Oberamts-Bezirk zu
constituiren.
Die Ortsvorsteher werden daher — auf den Grund der Maas-Ordnung vorn Zoster, Nov. 1806 ss. 42 angewiesen, dafür zu sorgen, daß auf die erste — an fie durch jenes Pfechtamt ergehende Aufforderung, sogleich sämmtliche Maaße ihrer Amts-Untergebenen mit Verzeichnis zum Pfech-
ten hieher gesendet werden.
Den 9. Decbr. 1828.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Nagold.
Wenden, Königlichen Oberamtsgerichts Nagold. sUnterpfandS- Bereinigung.j Da Las Pfand - Bereinigungs-Geschäft in hiesiger Gemeinde an dem cndesbenannten Tage vollständig von dem Königs. Pfand- Kommissariate Altenstaig durchgeführt, auch das neue Unterpfands-Buch angelegt worden ist; so tverden von dieser Zeit an die Verpfändungen nach dem neuen Pfand-Gesetze — die Con- knrss hingegen nach dem neuen Prioritäts-Gesetze, stets in Verbindung mit dem Artikel L2 des Einführungs- Gesetzes, in hiesiger Gemeinde vollführt und behandelt werden; und dieses andurch zu Jedermanns Kenntniß öffentlich gebracht wird.
Den 29. Novbr. 1828.
Von dem K. OberamtSgsricht, Oberamtsrichter, Hosfacker.