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EberShardt, Königs. Ober- amtsgerichtS Nagold. ^Unterpfands« ^Vereinigung.^ Da der Pfand-Kom- Mlssaire Kießer von Attenstaig unterm heutigen Tage-das Pfand.-Geschäft in hiesiger Gemeinde Mlig z« Ende gebracht, und das neue Unterpfands-Buch vollständig angelegt hat; so wird dieß unter dem Anhang an- durch .zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von heute an vorkommende Verpfändungen und Konkurse ganz nach dem neuen Pfand- und Priorität^ Gesetze, in Verbindung mit dem Artikel 12 des Einführungs - Gesetzes, werden behandelt und ausgeführt werden.
Nagold, den 6. Decbr. 1828.
K. Oberamtsgericht Nagold.
H 0 f f a ck e r.
Das K. UmgeldS - Kommissariat Nagold an:
hie A reifer und UnterkZufer dev K. Kameral-Aemter Altenstaig, Reuth in und d e s H 0 f»K a im e r a l a ik t s Herrenberg.
!. An die Äcciser.
Um die Makzsteuer-BerechNungen p. istsu Oktober his letzten December 1828 in den so eben genannten 5 Kameral - Aemtern so zeitig fertig zu können, daß man solche den betreffenden Kamera'Aemtern zum Behufe des Einzugs in den ersten 8 Tagen
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des nächstkommenden Monats Januar 1829 übergeben kann, werden die Ac- ciser der gedachten Kameral-Aemter hiemit aufgesordsrl, ihre Malz- und Müller-Register, nebst den dazu gehörigen Scheins» vom Monat De- eember 1828, sogleich an die Unterzeichnete Stelle einzusenden, damit solche noch vor Ablauf dieses Monats der vorgeschriebenen' Prüfung unterworfen werden können.
Ist in dem einen — oder dem andern Orte im Monat December kein Malzschein gelöst, und ausgestellt worden, so sieht man gleichwohl mit nächstem Botentag einer schriftlichen Anzeige entgegen.
II. An die Unterkäufer.
Nach si. 6 der Instruktion, haben die Unterkäufer über alle Wein- Einkäufe der Wirthe aus dem nach Art. 7 des Accise - Gesetzes zu führenden Unterkaufsbuch ain Ende jeden Quartals, einen Auszug nach dem vorgefchriebenen Formular zu fertigen, und solchen dem Acciser zum Beleg seines Keller-Registers einzu- händigen.
Bis jetzt ist diese Vorschrift aber noch wenig beobachtet worden, wor- durch die Unterzeichnete Stelle in ihren Geschäften außerordentlich aufge- halten wird.
Es wird daher diesen Unterkau- fern eröffnet, daß man das betreffende Königl. Oberamt um Absendung von Wartboten ersuchen werde, rven'n auch