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Fässer, sondern auch die Fässer des Privat-Mannes abgestocheu und un­ter Siegel genommen und wird am Ende des Quartals das Umgeld nicht nur von dem was der LAirth aus- geschenkt hat, sondern auch von dem was der Privatmann für sich ge­braucht haben sollte, das Umgeld be­rechnet werden. Will der Wirth sich selbst vor Schaden seyn: so bleibt ihm nichts übrig, als sich nur solcher Kel­ler zu bedienen, in welcyem sich kein fremdes Getränke befindet.

V.

Privat-Personen, welche Wein oder Obstmosi von Wirthen in ihre Keller legen lassen, haben hievon dem Acci- ser noch vor der Einlage Anzeige zu machen, indem auf Unterlassung die­ser Anzeige eine Strafe von Bezie­hungsweise 5 fl. und ist. Zo kr. - x. Eimer gesezt ist.

VI.

So bald, als es sich thun läßt, stnd die Fässer, worinn die Wirthe den neuen Wein und Obstmost liegen haben, zu versiegeln. Zu diesem Ende haben die Acciser bei Zeiten das be- uöthigte Siegellack und die Drath- bänder von den Accisern zu Nagold, Herrenberg, Alter,staig, Freudenstadt und Alvirsbach zu verfangen.

Nagold den 10. Novbr. 1828.

K. Umgelds-Kommissariat.

Stotz.

Außeramtliche Gegenstände.

Schloß Schwa ndorf. sSchaf- Winterung feil.fj Auch Heuer kön­nen auf der Maierei Unterschwandorf wiederum 120 Stück Gdlt- oder 70 bis 80 Stück Mutter-Schafe gewin­tert werden. Allenfallsige Liebhaber hiezu können sich deshalb entweder an den Guts-Pächter Stöffler selber oder aber an Guts-Verwalter Maier wenden.

Den 4. November 1828.

Nagold. Bei F. W. Bischer, Buchdrucker, hat die Presse verlassen, und ist zu haben:

Leitfaden zum Religions- U n t erricht", auf die letzten Schuljahre berechnet, von Pfar­rer Kern. 144 Seiten gr. 8. Preis . . 12 kr.

Ein Schriftchen, wie dieses, abgefaßt in Fragen und Antworten, von einem Be­förderer der Lehre Jesu, verdient gewiß in recht viele Hände zu kommen. Die Religiosität verschaffte diesem biedern Man­ne die Achtung seiner Zeitgenossen, und nur sie war es, welche die Herzen seiner Zuhörer öffnete, damit sein ausgestreuter Saarne herrliche Früchte trug. Der Zweck der Herausgabe dieses Merkchens ist, ein bleibendes Denkmal seiner 35 jährigen Amtsführung unter seiner Gemeinde zu stiften, und wie sich der Verfasser in der Vorrede selbst^ausdrückt: zugleich dem, von zu vielen Geschäften überhäuften Man­ne, einen kleinen Leitfaden zu geben, da­mit er auch in dieser Hinsicht seinem Ge­wissen Genüge leisten könne. Dieß gute Werkchen enthalt gegen 500 Beweis-