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i ge K z-Blatt
für die O b e r a m ts-B e z i r k,
Nagold und Freude n stad t.
Im Verlag der V ische r'sch e n Buchdruckerei.
Nro. 72. Monrag den 8. Eepcenlber 1K28.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberamt Nagold.
Nagold. fDie Zinlenisien betreffend.f Dem Kon. Obcramt ist bekannt worden, daß mehrere Orts - Vorsteher Und Wirthe in der Meinung sichen, daß sie zu HochzeiiS- und andern Tanz - Musiken nicht mehr an den seitherigen Be- ziris-Zu.ken>ucn gebunden sexcn, weil der Arlike't t des Zusatz-Gesetzes zu der allgemeine» Gewerbe Ordnung, die Zünstig- keit der Zimcnisien sür ausgelöSi erclare.
Da >edoch in dem H. 50 der Instruktion für die Anwendung der allgemeinen Gewerbe- Ordnung (Reg.-Bl. Von 1828 pac;. 44?) ausdrücklich vorgeschriebcn ist, daß der gesetzlich ausgesprochenen^ Aushebung der Zün>tigkcit der Jinkenisien ungeachtet, den zur Zeit der Verkündigung des Gesetzes bereits eingestellten Zin- lenisicu die. durch ihre Bestellung erworbene Rechte Vorbehalten bleiben; so liegt klar am T-age, daß die Stadt- und Amts- .Zinkenisicn Essig zu Nagold, Hcußlcr zu Allcnsiaig und Eisen mann zu Wilsberg, so lange sie am Leben und im Dienst bleiben, das ausschließliche Recht zum Auiwarten bei allen öffentlichen Musik- Belustigungen, in ihren seitherigen Bezirken besize», und gleichwie sämmkiiche
Wirthe des Oberamts-Beziils hicmit verwarnt werden, bei Hochzeiten und Tänzen ohne Derwissen und Einwilligung dcö Bs- > zirts-Zmteiuste» leine ireniden Musikanten zu gebrauchen, also ergeht auch an die Onsvorsteher der Belchl, die Zinkcni- sicn in ihren Rechten tranigst z„ schützen, und 1» ihren Orken leine vff.'ntliche Musilanten in Wirlhshauscrn zu dulden, wenn der Wirth.sich nicht ausweisci, kann, daß der Vcziriö - Zinienisi zu deren Ge» brauch seine Einwilligung gegeben hat.
Den 28- August 1828.
K. Obcramt.
Nagold. sKapiialsteuer-- Anfnah-, me.^ Da bis jcsr »ur in sehr wringen Gemeinden dlc Kapitalien Steuer aä isten Inl. avlgenommcn ist, und dte
Ansnahms - Prototolle sanimt den weiter- ' ercordcrlichen Beilagen hier cingekommen sind, so werden diejenigen Or-tövorsiehcr, welche hicmit noch im Rückstand sind, angewiesen, die Ausnahme der Kapitalien nach dem Besitzstand auf den 1 stcn Jul. d. I- sogleich zu besorgen, und sich hiebei ganz nach den Bestimmungen des Abga- ben-Gesetzcs vom 29sien Jun. rg2l fNcg.» Bl. ig2l S. Z76^. so wie der Vorschrift, für die Vollziehung dieses'Gesetze- vom 2gsten Jul. ig2l sReg.-Bl. 1821, Seite 550^ zu richten? sodann aber die Akten vollständig der Unterzeichneten Stellt zu