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übersenden. wo man sie längstens bis Von denjenigen, welche.schriftlich li. zum 27sten d. M. erwartet. quidiren, wird bei Abschlicßung eines Ver-

Bei dieser Gelegenheit haben sämmt- glcichs der Beitritt zur Mehrheit der Glau-- liche Orlsvorstehcr ihre Angehörigen wohl- bigcr ihrer Calhcgorie, und in Absicht meinend zu erinnern, ihre Kapitalien, sso auf die Verfügungen, welche die anwe- wie verzinsliche und unoerzinßliche Zie- sende Gläubiger wegen Veräußerung oder ler) gewisfenhall auzugcben, und sich we- Verwaltung des zur Masse gehörigen gen einer so geringen Steuer keiner so Vermögens treffen, ihre Genehmigung an- rmpfindlichen Strafe auszusetzcn. genommen, gegen diejenige aber, welche

Stagold, den z. September » 828 - theilS als Gläubiger unbekannt bleiben.

K. Obcramt. oder zwar als Gläubiger bekannt, aber ^ dagegen ihre Ansprüche nicht aus den Ak-

OberamtSgencht Nagold. tcn ersichtlich sind, wird am Schluß der

Nagold. I Schulden Liquidationen.) Liquidalions Handlung der Ausschluß.Be- In den rechtskräftig erkannten Ganntsa- scheid ausgesprochen werden.

chen der nachbenanntcn Schuldlcuke sind zu Vornahme der Schulden - Liquidatio­nen, so wie zum Versuch, diese Ganursa- chen durch Borg- oder Nachlaß Vergleiche zu erledigen, die beigesetzte Tage benimmt worden:

») Simon Ade Weber von Oberthalhcim Freitag, den roten Oktober, und

L) weil. Christian Dürr, gewesenen Schul­meisters und Freihcrrlich v. Gültlin- gen'schcn Rennt Amtmanns zu Berück Samstag, den Uten Oktober.

Alle diejenige, welche a» diese Schuld­ner au» irgend einem NcchtSgrund An­sprüche zu machen haben, so wie deren Bürgen werden daher aufgeforderl, an den genannten Tagen,

Morgens 8 Uhr,

auf den Rathhäuscrn der Wohnorte von den Schuldnern entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erschei­nen. und auf diese Weise, oder wenn keine besondere Umstände vorwallen, durch ei­nen, vor oder an der Liquidations-Hand­lung einzureichenden schriftlichen Rcccß ihre Forderungen und etwaige Vorzugs- Rechte, mittelst Vorlcgcn der Original- Schuld - Dokumente uns sonstiger Urkun­den darzulegen, zu beweisen, und sich über einen Vergleich zu erklären.

Nagold den 4. September igog.

K. Obcramtsgcrichk.

Hossacker.

Nagold. Da die dahier bekannten Leibes-Erben der Anna Maria Lauttcr Von Walddors, welche seit zo Jahren ver­schollen ist, und bereits das siebenzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, um Ausfolge deren in Verwaltung flehenden Vermögen» im Betrag von 250 fl. gebeten ha­ben, so ergeht hiemit a» erwähnte Saut- tcr, oder deren etwaige Leibes - Erben die Aufforderung, sich binnen der uucrfircck- lichc» Frist von yo Tage» dahier zu mel­den, und ihre Ansprüche an das der Ver- scholleninn gehörige Vermögen darzulhun, widrigenfalls dieselbe rechtlich für todt angenommen, und deren Vermögen unter die derzeit bekannten Leibes Erben tand- rechtlicher Ordnung gemäß vertheilt wer­den wird.

Sv beschlossen im K. Oberamtsgericht.

Nagold den r. September:ö- Gerichts - Aituar Nicker.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freuden stad t. sBcrcinigung de» Untcrp andS - Wesens in der Gemeinde Grömbach.) Der Pfand - Kommissaire