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übersenden. wo man sie längstens bis Von denjenigen, welche.schriftlich li. zum 27sten d. M. erwartet. quidiren, wird bei Abschlicßung eines Ver-
Bei dieser Gelegenheit haben sämmt- glcichs der Beitritt zur Mehrheit der Glau-- liche Orlsvorstehcr ihre Angehörigen wohl- bigcr ihrer Calhcgorie, und in Absicht meinend zu erinnern, ihre Kapitalien, sso auf die Verfügungen, welche die anwe- wie verzinsliche und unoerzinßliche Zie- sende Gläubiger wegen Veräußerung oder ler) gewisfenhall auzugcben, und sich we- Verwaltung des zur Masse gehörigen gen einer so geringen Steuer keiner so Vermögens treffen, ihre Genehmigung an- rmpfindlichen Strafe auszusetzcn. genommen, gegen diejenige aber, welche
Stagold, den z. September » 828 - theilS als Gläubiger unbekannt bleiben.
K. Obcramt. oder zwar als Gläubiger bekannt, aber ^ dagegen ihre Ansprüche nicht aus den Ak-
OberamtSgencht Nagold. tcn ersichtlich sind, wird am Schluß der
Nagold. I Schulden Liquidationen.) Liquidalions Handlung der Ausschluß.Be- In den rechtskräftig erkannten Ganntsa- scheid ausgesprochen werden.
chen der nachbenanntcn Schuldlcuke sind zu Vornahme der Schulden - Liquidationen, so wie zum Versuch, diese Ganursa- chen durch Borg- oder Nachlaß Vergleiche zu erledigen, die beigesetzte Tage benimmt worden:
») Simon Ade Weber von Oberthalhcim Freitag, den roten Oktober, und
L) weil. Christian Dürr, gewesenen Schulmeisters und Freihcrrlich v. Gültlin- gen'schcn Rennt Amtmanns zu Berück Samstag, den Uten Oktober.
Alle diejenige, welche a» diese Schuldner au» irgend einem NcchtSgrund Ansprüche zu machen haben, so wie deren Bürgen werden daher aufgeforderl, an den genannten Tagen,
Morgens 8 Uhr,
auf den Rathhäuscrn der Wohnorte von den Schuldnern entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen. und auf diese Weise, oder wenn keine besondere Umstände vorwallen, durch einen, vor oder an der Liquidations-Handlung einzureichenden schriftlichen Rcccß ihre Forderungen und etwaige Vorzugs- Rechte, mittelst Vorlcgcn der Original- Schuld - Dokumente uns sonstiger Urkunden darzulegen, zu beweisen, und sich über einen Vergleich zu erklären.
Nagold den 4. September igog.
K. Obcramtsgcrichk.
Hossacker.
Nagold. Da die dahier bekannten Leibes-Erben der Anna Maria Lauttcr Von Walddors, welche seit zo Jahren verschollen ist, und bereits das siebenzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, um Ausfolge deren in Verwaltung flehenden Vermögen» im Betrag von — 250 fl. gebeten haben, so ergeht hiemit a» erwähnte Saut- tcr, oder deren etwaige Leibes - Erben die Aufforderung, sich binnen der uucrfircck- lichc» Frist von yo Tage» dahier zu melden, und ihre Ansprüche an das der Ver- scholleninn gehörige Vermögen darzulhun, widrigenfalls dieselbe rechtlich für todt angenommen, und deren Vermögen unter die derzeit bekannten Leibes Erben tand- rechtlicher Ordnung gemäß vertheilt werden wird.
Sv beschlossen im K. Oberamtsgericht.
Nagold den r. September iö:ö- Gerichts - Aituar Nicker.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freuden stad t. sBcrcinigung de» Untcrp andS - Wesens in der Gemeinde Grömbach.) Der Pfand - Kommissaire