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Intelligenz-Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold und F r e u d e n s.r a ö e.
Im Verlag der Vischer'schen Buchdruckerei.
Nro. 61. Freitag den i. August 1828.
Verfügungen der Königlichen Bezirks- Behörden.
Oberaint Nagold.
Nagold. fAmts-Versamr.ilung.ff Da der Amls-Korporalions-Etat für das laufende Rechnungs-Jahr x. bei der
letztmals Statt gefundenen Amtsvcrsamm- lung nicht zur Berathung gebracht werden konnte, so sieht sich die Unterzeichnete Stelle veranlaßt, zum -Bchufe dieser Berathung, so wie zu einer geeigneten Rücksprache mit den OrtSvorständen und beziehungsweise Beschluß - Nähme über die Einrichtungen, welche man für das laufende Etats-Jahr wegen des Stein- und Viehsalzes etwa treffen will, eine Amts- Versammlung auf
Montag, den 4ten August d. I. rinzuberufen, an welchem Tage, Morgens pünktlich um die 7te Stunde sich die — von den betreffenden Gemeinden nach der Uebersicht, Ziffer X abzuscndenden Vorsteher unfehlbar auf hiesigem Nathhause einzufinden haben.
Bei dieser Amts - Versammlung werden den Amtsvorstehern zugleich die Resultate der auf den lsten Juli 1327 abgehörten Amtspfleg-Ncchnung eröffnet, die AmtkvergleichungS - Taxen x. 18^/29 rathen und festgesetzt, der nunmehr gnä
digst bestätigte Oberamts-Pflcger Schosser der Oberamtö - Versammlung als solcher vorgesicllt, über die Summe der von demselben oitizulegenden Amts-Cautiou Berathung gepflogen und Beschluß gefaßt, und mehrere ergangene höchste Dekrete von gemeinnützigem Inhalte verlesen und besprochen werden.
Len 25. Juli 1323.
K. Oberamt.
Oberamts - Verweser , Art. Klein.
Nagold. Die Lrtsvorsteher haben die Jmpfbuch-Führer sogleich anzuweisen, daß sie unfehlbar bis nächsten Mittwoch dem Herrn Oberamts - Ärzte Or. Silber allhier, schriftliche Meldung zü machen haben, wie viele Kinder von z Jahren und über 3 Jahren in dem Orte sich befinden, welche noch nicht geimpft sinv.
Nagold, den iz. Juli 1323.
K. Obcramt.
Lberamts-Verwescr, Akt. Klein.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt. fAn sämmtliche Schultheißenämter des Oberamts-Bczirks.^ Die Ortsvorstände werden aufgefordert, binnen zl Tagen zuIberichtcn, welche Ge- werbtreibende ihres Bezirks, und wie viel