deren, in Zünften anderer, und welcher OberamtS-Bezirke sich gegenwärtig noch befinden.

Den. Juli 1828.

K. Oberamt.

Nagold. Freudenstadt. Die Ortsvorsteher werden aufgcfordert, das Bedürfniß an Steinsalz auf das laufende Etatsjahr binnen 14 Tagen bei der Lber- amts - Pflege einzugeben.

Den 2y. Juli 1828 -

Die K. Oberamtcr.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Freudenstadt. In dem oberamts­gerichtlich erkannten Gante des Matthäus Schwenk, Küfers von Schernbach, wer­den alle, welche Forderungen an sein Ver­mögen machen, oder sich etwa für den Gemcinschuldner Verbürgt haben, hicmit aufgerufen, ihre Ansprüche und deren Vorzugs-Rechte dafür am

Montag, den lgsten August, Vormittags g Uhr,

im Wirthshaus zu Schernbach auszufüh­ren, und sich zugleich über einen Borg­oder Nachlaß-Vergleich zu erklären.

Wer hiebei seine Ansprüche weder per­sönlich noch durch Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, soweit solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations - Verhandlung 'aus­zusprechendes Erkenntniß von der gegen­wärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen.

Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärun­gen derer bcitreten, welche mit ihnen glei­che Rechte haben.

Den 17. Juli 1323.

K. Obcramtsgericht.

Weinland.

Zs-

Reinerzau, Oberamts Freuden­stadt. fScheiterholz-Verkauf.fs Die Ge­meinde Reinerzau ist gesonnen, ungefähr 52 Klafter Scheiterholz im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen. Die Verkaufs- Verhandlung ist

auf den 4tcn August d. I.

Nachmittags 1 Uhr,

festgesetzt. Die Liebhaber werden hiezu Höflich eingeladen, an gedachtem Tag in dem Wirthshaus des Johannes - Bauren bei dem Verkauf sich eiuzufinden wollen.

Den 22. Juli 1323.

Der Gemeindcrath.

Aus Auftrag

Schultheiß Armbrust er.

Außeramtliche Gegenstände.

Altenstaig. Die Erben des kürz­lich verstorbenen Herrn Stadtraths Cl>ri- stoph Wallraff allhier, künden hiemit iede Von demselben geleistete Bürgschaft auf.

Den 2 Y. Juli 1628.

Wallraff'sche Erben.

Altenstaig. fArbeits-Empfehlung.^ Ich habe erfahren, daß viele Leute der Meinung sind, daß durch den Tod mei­nes Mannes auch das Geschäft aufgehört habe; da dieß aber nicht der Fall ist, so bitte ich um das früher meinem Mann geschenkte Zutrauen, und werde stets be­müht sehn, jede Bestellung auf's Schnell­ste und Beste zu besorgen.

Christoph Wallraff, Hufschmids Wirtwc.

Alten staig. fLchrlings - Gesuch.^ Ich bin gesonnen, gegen billiges Lehrgeld einen wohlgezogenen, zu diesem Geschäft tauglichen, Menschen in die Lehre aufzu­nehmen, welchem gute und honette Be­handlung versprochen wird.

Christoph Waliraff, Hufschmids Wittwe.