deren, in Zünften anderer, — und welcher — OberamtS-Bezirke sich gegenwärtig noch befinden.
Den 2Ü. Juli 1828.
K. Oberamt.
Nagold. Freudenstadt. Die Ortsvorsteher werden aufgcfordert, das Bedürfniß an Steinsalz auf das laufende Etatsjahr binnen 14 Tagen bei der Lber- amts - Pflege einzugeben.
Den 2y. Juli 1828 -
Die K. Oberamtcr.
Oberamtsgericht Freudenstadt.
Freudenstadt. In dem oberamtsgerichtlich erkannten Gante des Matthäus Schwenk, Küfers von Schernbach, werden alle, welche Forderungen an sein Vermögen machen, oder sich etwa für den Gemcinschuldner Verbürgt haben, hicmit aufgerufen, ihre Ansprüche und deren Vorzugs-Rechte dafür am
Montag, den lgsten August, Vormittags g Uhr,
im Wirthshaus zu Schernbach auszuführen, und sich zugleich über einen Borgoder Nachlaß-Vergleich zu erklären.
Wer hiebei seine Ansprüche weder persönlich noch durch Bevollmächtigten, noch vor oder an obiger Tagfahrt in einem schriftlichen Vortrage ausführen würde, wird, soweit solche nicht schon durch die Gerichts-Akten erwiesen sind, durch ein nach der Liquidations - Verhandlung 'auszusprechendes Erkenntniß von der gegenwärtigen Ganntmaffe ausgeschlossen.
Von denjenigen Gläubigern, welche sich über einen Vergleich nicht geäußert, wird angenommen, daß sie den Erklärungen derer bcitreten, welche mit ihnen gleiche Rechte haben.
Den 17. Juli 1323.
K. Obcramtsgericht.
Weinland.
Zs-
Reinerzau, Oberamts Freudenstadt. fScheiterholz-Verkauf.fs Die Gemeinde Reinerzau ist gesonnen, ungefähr 52 Klafter Scheiterholz im öffentlichen Aufstreich zu verkaufen. Die Verkaufs- Verhandlung ist
auf den 4tcn August d. I.
Nachmittags 1 Uhr,
festgesetzt. Die Liebhaber werden hiezu Höflich eingeladen, an gedachtem Tag in dem Wirthshaus des Johannes - Bauren bei dem Verkauf sich eiuzufinden wollen.
Den 22. Juli 1323.
Der Gemeindcrath.
Aus Auftrag
Schultheiß Armbrust er.
Außeramtliche Gegenstände.
Altenstaig. Die Erben des kürzlich verstorbenen Herrn Stadtraths Cl>ri- stoph Wallraff allhier, künden hiemit iede Von demselben geleistete Bürgschaft auf.
Den 2 Y. Juli 1628.
Wallraff'sche Erben.
Altenstaig. fArbeits-Empfehlung.^ Ich habe erfahren, daß viele Leute der Meinung sind, daß durch den Tod meines Mannes auch das Geschäft aufgehört habe; da dieß aber nicht der Fall ist, so bitte ich um das früher meinem Mann geschenkte Zutrauen, und werde stets bemüht sehn, jede Bestellung auf's Schnellste und Beste zu besorgen.
Christoph Wallraff, Hufschmids Wirtwc.
Alten staig. fLchrlings - Gesuch.^ Ich bin gesonnen, gegen billiges Lehrgeld einen wohlgezogenen, zu diesem Geschäft tauglichen, Menschen in die Lehre aufzunehmen, welchem gute und honette Behandlung versprochen wird.
Christoph Waliraff, Hufschmids Wittwe.